Staatsanwaltschaft Stuttgart und Bundespolizei geben bekannt: Strafvollstreckung wegen Nötigung
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(ots) - Beamte der Bundespolizei haben am Dienstagabend
(28.02.2017) gegen 22:40 Uhr einen 32-jährigen Mann im Stuttgarter
Hauptbahnhof kontrolliert gegen den ein Haftbefehl besteht. Der
bereits wegen Nötigung verurteilte 32-Jährige wurde von der
Staatsanwaltschaft Stuttgart gesucht, da er eine noch offene
Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Der Mann konnte die insgesamt noch
geforderten 569,79,- EUR begleichen, sodass ihm eine
Ersatzfreiheitsstrafe erspart blieb.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Daniel Kroh
Telefon: 0711 / 55049 - 107
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea(at)polizei.bund.de
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Datum: 01.03.2017 - 14:29 Uhr
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