Gültige Versicherungskennzeichen sind jetzt schwarz ! - Kreis Mettmann - 1703005
(ots) -
Am 28. Februar 2017, um 24.00 Uhr, endete das abgelaufene
Versicherungsjahr für all jene Fahrzeuge, die ein so genanntes
Versicherungskennzeichen tragen müssen. Dazu zählen nicht nur alle
Mopeds und Roller, sondern alle Kleinkrafträder mit einem Hubraum von
maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Darunter
fallen zusätzlich aber auch alle Mofas und Mopeds aus Produktionen
der ehemaligen DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 60
km/h, die erstmals vor dem 1.3.1992 versichert waren. Genauso
betroffen sind Quads, Segways und Trikes, Pedelecs mit Motoren über
250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer
Anfahrhilfe über 6 km/h, Fahrräder mit Hilfsmotor, Elektro-Roller mit
Betriebserlaubnis, motorisierte Krankenfahrstühle, die unter die
Führerscheinklassen M und S fallen, sowie vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge bis maximal 350 kg Leermasse.
Für die Teilnahme all dieser Fahrzeuge am öffentlichen
Straßenverkehr schreibt der Gesetzgeber zwingend eine gültige
Haftpflichtversicherung vor. Als sichtbarer Nachweis eines gültigen
Versicherungsschutzes dient das am Fahrzeug fest anzubringende
Versicherungskennzeichen, das mit Beginn eines jeden neuen
Versicherungsjahres - es beginnt immer am 01. März um 00.00 Uhr und
dauert genau ein Jahr - zur besseren Unterscheidung eine neue
Farbkennung erhält.
Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres am 01. März 2017
benötigen oben genannte Fahrzeuge eine neue gültige
Haftpflichtversicherung mit dem ab diesem Tag gültigen schwarzen
Versicherungskennzeichen. Die zuvor grünen Kennzeichen haben am 28.
Februar 2017, 24.00 Uhr, ihre Gültigkeit verloren.
Wer jetzt noch mit dem grünen, statt dem schwarzen
Versicherungskennzeichen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
unterwegs ist, hat keinen Versicherungsschutz und macht sich
strafbar. Das Fahren ohne Versicherungsschutz kann eine Geldstrafe
nach sich ziehen und bringt in der Regel auch Punkte in der
Flensburger Verkehrssünderkartei, sollte man von der Polizei im
öffentlichen Straßenverkehr ertappt werden.
Wegen erster Versicherungsverstöße, die von der Polizei im Kreis
Mettmann zum aktuellen Monatsbeginn schon festgestellt und geahndet
wurden, aber auch wegen langjähriger polizeilicher Erfahrungen,
wonach leider immer wieder einige Fahrzeughalter und -führer den
jährlich wiederkehrenden Versicherungswechsel vergessen und dabei
übersehen, welche Auswirkungen dies für sie haben kann, macht die
Kreispolizeibehörde Mettmann noch einmal auf den aktuellen Stichtag
und seine Folgen aufmerksam. Wer sein Fahrzeug der vorgenannten Art
auch ab dem 01. März 2017 weiterhin im öffentlichen Verkehr nutzen
will, braucht jetzt unbedingt ein schwarzes Versicherungskennzeichen
mit gültiger Haftpflichtversicherung, die bei allen
Kraftfahrtversicherern sofort erhältlich ist.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann
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Datum: 01.03.2017 - 15:44 Uhr
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