Haft durch Zahlung noch offener Geldbußen abgewendet
(ots) - Erst eine drohende Erzwingungshaft
bewegte einen 41-jährigen Mann und eine 31-jährige Frau gestern dazu,
ein verhängtes Bußgeld endlich zu bezahlen. Bundespolizisten hatten
am Nachmittag einen Mazedonier auf dem Parkplatz Großzöbern an der
BAB 72 kontrolliert und dabei den bestehenden Haftbefehl
festgestellt. Vor Ort bezahlte er die festgesetzte Geldbuße in Höhe
von 100 Euro sowie die inzwischen entstandenen Verfahrenskosten von
66,13 Euro und konnte danach seine Reise fortsetzen. Wäre er dazu
nicht in der Lage gewesen, hätten ihn die Beamten für vier Tage in
eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Bereits am Vormittag hatte
eine Streife der gemeinsamen Fahndungsgruppe von Bundes- und
Landespolizei in Plauen einen Pkw Suzuki kontrolliert und dabei
festgestellt, dass gegen die Fahrerin wegen einer nicht bezahlten
Geldbuße ebenfalls ein Erzwingungshaftbefehl besteht. Die Höhe belief
sich auf lediglich 10 Euro, welche die Vogtländerin vor Ort
entrichtete und damit vermied, für einen Tag in eine
Justizvollzugsanstalt eingeliefert zu werden. In diesem Fall
übersteigen die bislang angefallenen Verfahrenskosten von 72 Euro den
eigentlichen Bußgeldbetrag jedoch deutlich.
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Eckhard Fiedler
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Datum: 02.03.2017 - 13:37 Uhr
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