Hamm, Tötungsdelikt vom 04.03.2017
Gemeinsame Presseerklärung (Nachtrag) der Staatsanwaltschaft Dortmund und der Mordkommission der Polizei Dortmund
(ots) - Lfd. Nr.: 0271
Gemeinsame Presseerklärung (Nachtrag) der Staatsanwaltschaft
Dortmund und der Mordkommission der Polizei Dortmund
Die Obduktion ergab als Todesursache inneres Verbluten, weil durch
mehrere Messerstiche innere Organe des 41-jährigen Opfers verletzt
worden sind. Der 42-jährige Beschuldigte macht keine Angaben bei der
Polizei und lässt sich anwaltlich vertreten. Durch die
Staatsanwaltschaft Dortmund wurde Haftbefehl wegen Totschlags
beantragt. Dieser wurde durch den Haftrichter des AG Dortmund
erlassen und der Beschuldigte der JVA Dortmund überführt.
Die Pressehoheit obliegt der Staatsanwaltschaft Dortmund, Herr
OStA Dombert (Erreichbarkeit: 0172/2913913).
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Leitstelle der Polizei Dortmund
Telefon: 0231 / 132 8340
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/
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Datum: 05.03.2017 - 19:12 Uhr
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