Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz
(ots) - Durch die Polizei wurden zwei
Motorroller festgestellt, die mit abgelaufenem
Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr gefahren
wurden (am 02.03. in Martinstein und am 03.03. in Kirn). Gegen die
jeweiligen Fahrzeugführer (34 beziehungsweise 15 Jahre) wurde ein
Strafverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt wurde untersagt.
Die Polizei weist darauf hin, dass das Versicherungsjahr am 28.
Februar endet und ab dem 01. März neue Versicherungskennzeichen
angebracht werden müssen, für das Jahr 2017 in schwarzer Schrift.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Kirn
Telefon: 06752-1560
www.polizei.rlp.de/pd.badkreuznach
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Datum: 06.03.2017 - 09:49 Uhr
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Martinstein, Kirn
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Polizeimeldungen
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