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Nur zum Schein selbständig;

Amtsgericht Tauberbischofsheim verhängt Geldstrafe wegen Sozialversicherungsbetrug

ID: 1623849

(ots) -
Das Amtsgericht Tauberbischofsheim verurteilte einen 32 und einen
31 Jahre alten Mann jeweils zu einer Geldstrafe von 3.900 EUR, weil
sie für ihre 32 aus Rumänien stammenden Arbeitnehmer die fälligen
Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 75.000 EUR nicht
bezahl-ten.

Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts
Heilbronn am Standort Tauberbischofsheim ermittelten eine von den
beiden Männern nur zum Schein gegründete Gesellschaft des
bürgerlichen Rechts (GbR), in der sie im Zeitraum April bis September
2011 32 Rumänen offiziell als Selbständige Stahlarmierer führten.
Tatsächlich aber waren die beiden Männer und die Rumänen alles andere
als gleichberechtigte Gesellschafter.

Arbeitsaufträge für die GbR wurden über eine weitere Einzelfirma
beschafft, in welcher die beiden verurteilten Männer formell als
Arbeitnehmer angestellt waren. Tatsächlich waren diese beiden aber
die "Chefs" innerhalb des Firmenkonstrukts und damit auch Arbeitgeber
für die 32 Rumänen. Aus diesem Grund hätten sie die fälligen
Sozialversicherungsbeiträge bezahlen müssen. Dies wollten sie durch
Vortäuschen der Gesellschaftsform (GbR) allerdings umgehen.

Die beiden Verurteilten sind nun vorbestraft. Das Urteil ist seit
Februar rechtskräftig. Die nicht bezahlten Beiträge werden durch die
Deutsche Rentenversicherung angefordert.

Zusatzinformation: Als Scheinselbständige werden Arbeitnehmer
bezeichnet, die nach außen hin als Selbständige auftreten,
tatsächlich aber in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
René Hildenbrand
Telefon: 07131-8970-1050
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 06.03.2017 - 14:45 Uhr
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