Polizei Einbeck kontrolliert Versicherungskennzeichen
(ots) - Einbeck/Dassel -vo. Seit dem 01. März 2017 hat die
Polizei Einbeck schon drei Strafanzeigen nach dem
Pflichtversicherungsgesetz einleiten müssen, weil an zwei Rollern
und einem Kleinkraftrad keine gültigen Versicherungskennzeichen
angebracht waren. In diesem Zusammenhang weist die Polizei Einbeck
daraufhin, dass die "grünen" Versicherungskennzeichen abgelaufen und
ab dem 01. März 2017 nur noch "schwarze" Kennzeichen mit dem Aufdruck
2017 für motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und
einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern benutzt werden
dürfen. Gleiches gilt für Fahrräder mit Hilfsmotor - sogenannte
E-Bikes - und Krankenfahrstühle sowie für leichte Quads und
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Die Polizei Einbeck empfiehlt, wer
nicht selber schon das Kennzeichen gewechselt hat, vor Antritt der
Fahrt kurz die Farbe des Versicherungskennzeichen zu kontrollieren,
um auf der sicheren Seite zu sein.
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Datum: 07.03.2017 - 08:04 Uhr
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