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Ohne Führerschein und unter Drogen unterwegs

ID: 1625176

(ots) - Im Rahmen allgemeiner
Verkehrskontrollen stellten Einsatzkräfte der Kreispolizeibehörde in
Minden, Hille und Lübbecke verschiedene Verkehrsdelikte fest. Diese
reichten vom Fahren ohne Führerschein, über einen Drogenverstoß bis
hin zum Nutzen eines Rollers ohne Versicherungsschutz.

Zunächst überprüfte eine Zivilstreife Dienstagmittag gegen 14 Uhr
in Südhemmern einen Ford Fiesta, an deren Steuer eine Frau saß. Da
die 40-Jährige keine Dokumente vorweisen konnte, überprüften die
Beamten die Frau etwas genauer. Hierbei stellten sie fest, dass sie
schon lange nicht mehr im Besitz eines Führerscheins ist. Ihr wurde
vor Ort ausdrücklich die Weiterfahrt untersagt. Als die Polizisten
später auf der Wache die Anzeige schrieben, wurden sie auf einen
Vorfall der vergangenen Woche aufmerksam. Hier hatte eine
Streifenwagenbesatzung bei einer Verkehrskontrolle in Minden die
selbige Dame am Steuer angetroffen. Nun erwartet die Hillerin mehrere
Anzeigen.

Gegen 21.30 Uhr überprüfte die Besatzung eines Streifenwagens in
Minden einen BMW-Fahrer. Hierbei bemerkten die Beamten Anzeichen von
Betäubungsmittelkonsum. Ein Drogenvortest verlief positiv, sodass dem
32-Jährigen auf der Wache Minden eine Blutprobe entnommen wurde. Eine
weitergehende Überprüfung brachte zum Vorschein, dass der Mindener
auch nicht im Besitz eines Führerscheins ist.

Bereits am vergangenen Freitag fiel Beamten des Lübbecker
Verkehrsdienstes gegen 17.15 Uhr auf der Osnabrücker Straße ein
Roller auf. Bei der Überprüfung konnte der Fahrer (49) keinen
Führerschein vorweisen. Der Grund dafür war schnell gefunden: Er ist
nicht im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis. Zudem war sein
Zweirad nicht versichert.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei der Mühlenkreises darauf
hin, dass seit dem 1. März für zulassungsfreie Fahrzeuge, wie




Kleinkrafträder, Mopeds, Mofas oder Roller, Quads und Trikes,
Elektro-Roller, Fahrräder mit Hilfsmotor und Elektro-Rollstühle, etc.
neue Versicherungskennzeichen in schwarzer Farbe gelten. Die grünen
Kennzeichen sind nicht mehr gültig.




Rückfragen bitte an:

Polizei Minden-Lübbecke

Telefon: 0571/8866-1300 od. 1301
E-Mail: pressestelle.minden(at)polizei.nrw.de

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Datum: 08.03.2017 - 12:23 Uhr
Sprache: Deutsch
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