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Wochenendrückblick der Bundespolizei

ID: 1628124

(ots) - Einen 75-jährigen Deutschen kontrollierten
Bundespolizisten am Samstag, den 11. März, im Erfurter Hauptbahnhof.
Dabei kam heraus, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Gera zur
Festnahme ausgeschrieben war. Das Amtsgericht Rudolstadt hatte den
75-Jährigen wegen Diebstahls verurteilt. Außerdem hatte der Mann ein
verbotenes Einhandmesser dabei, so dass er gleich noch eine Anzeige
wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz bekam.

In den frühen Morgenstunden hatten Bundespolizisten einen
17-jährigen Deutschen in Gotha kontrolliert, der sich nicht ausweisen
konnte. Dafür fanden die Beamten 2,2 Gramm Marihuana bei dem jungen
Mann. Der 17-Jährige wurde wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz angezeigt.

Offensichtlich zu viel Betäubungsmittel konsumiert hatte ein
26-jähriger Deutscher, der am Nachmittag im Hauptbahnhof Eisenach
durch typische Ausfallerscheinungen aufgefallen war. Da er zudem noch
einen Joint bei sich hatte, wie sich im Verlauf der Kontrolle
herausstellte, gab es auch hier eine Anzeige wegen Verstoßes gegen
das Betäubungsmittelgesetz.

Am Abend dann bekam es ein 32-jähriger Deutscher im Bahnhof
Jena-Göschwitz mit der Bundespolizei zu tun, weil er einen
Regionalexpress ohne Fahrschein genutzt hatte. Bei der Überprüfung
der Personalien stellte sich heraus, dass der 32-Jährige mit zwei
Haftbefehlen durch die Staatsanwaltschaft Gera gesucht wurde. Der
Mann hatte gegen ihn verhängte Bußgelder nicht bezahlt.

In den frühen Morgenstunden am Sonntag fiel ein 35-jähriger
Deutscher im Erfurter Hauptbahnhof auf, als er einer Streife der
Bundespolizei gegenüber den Hitler-Gruß zeigte und dies auch
lautstark akustisch artikulierte. Der Mann wurde wegen des Verwendens
verfassungsfeindlicher Symbole angezeigt. Weil er darüber hinaus die
Beamten beleidigte, gab es auch hier noch eine Anzeige.





Kurz darauf kontrollierten Bundespolizisten einen 22-jährigen
Deutschen im Erfurter Hauptbahnhof, bei dem sie in der Folge eine
geringe Menge Amphetamine fanden. Der Beschuldigte gab an, gerade von
einer Techno-Party gekommen zu sein. Auch hier gab es eine Anzeige
wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Ebenfalls im Hauptbahnhof Erfurt traf eine Streife der
Bundespolizei einen 35-jährigen Deutschen an, der wiederrum durch die
Staatsanwaltschaft Gera zur Festnahme ausgeschrieben war. Den
Haftbefehl hatte die Behörde wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
erlassen.

Die weiteren Ermittlungen zu den Verstößen gegen das
Betäubungsmittelgesetz werden durch die Polizei des Freistaates
Thüringen geführt.

Wussten Sie schon, die Bundespolizei in Mitteldeutschland ist auch
bei Twitter online, folgen Sie uns unter (at)bpol_pir.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Erfurt
Michael Oettel
Telefon: 0361 65983 - 521
E-Mail: michael.oettel(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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Datum: 13.03.2017 - 14:14 Uhr
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