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Das Wochenende im Rückblick

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(ots) - Die milden Temperaturen locken viele Menschen ins
Freie, doch nicht alle genießen das Wochenende. Die Bundespolizei
Dresden blickt auf 45 beanzeigte Straftaten und 24
Ordnungswidrigkeiten, sowie die Feststellung 11 gesuchter Personen
zurück. Dabei handelte es sich um Personen aus den verschiedensten
inner- und außereuropäischen Ländern, die sich nach der Begehung von
Straftaten den Ermittlungsbehörden entzogen hatten. Die Masse der
beanzeigten Straftaten sind Eigentumsdelikte, wie Erschleichen von
Leistungen, Diebstahl und Sachbeschädigung.

Besonders erwähnenswert sind folgende Sachverhalte:

Aufgrund des streikenden Bodenpersonals auf den Berliner
Flughäfen, kommt es bis zum Mittwoch dieser Woche, zu einem erhöhten
Flugaufkommen auf dem Dresdner Flughafen. Allein am Freitag starteten
und landeten 25 Maschinen mehr als gewöhnlich. Mit steigenden
Fluggastzahlen, nimmt auch das Arbeitsaufkommen der Bundespolizei zu.
Bei einem Flug von Manchester nach Dresden am Freitagabend gegen
19:30 Uhr, benahmen sich vier Passagiere im Flugzeug derart
flegelhaft, dass der Kapitän die Bundespolizei anforderte, um die
Männer im Alter von 29 bis 35 Jahren aus dem Flugzeug zu entfernen.
Die zuständige Bundespolizei stellte vier angetrunkene Briten fest.
Diese wurden wegen Verstoßes gegen dass Luftsicherheitsgesetz
beanzeigt. Für das Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten (oder
dessen Beauftragten), sieht das Gesetz ein Bußgeld bis zu 25.000,-
EUR vor.

Am Samstagabend, gegen 20:40 Uhr informierte ein Passant die
Bundespolizei im Hauptbahnhof über eine dreiköpfige Personengruppe,
die sich lautstark und verbal aggressiv am Wiener Platz aufhalten
würde. Durch Einsatzkräfte wurden die Personen angesprochen und
aufgrund des persönlichen Verhaltens Platzverweise ausgesprochen. Ein




18-Jähriger ignorierte dies und verhielt sich weiterhin unkooperativ.
Als der Platzverweis nach mehrmaliger Aufforderung und Androhung mit
Zwang durchgesetzt werden sollte, ging der Dresdner mit geballten
Fäusten auf die Beamten los. Die Einsatzkräfte überwältigten den
Selbstüberschätzer und verbrachten ihn gefesselt zur weiteren
strafprozessualen Bearbeitung in die Wache im Hauptbahnhof. Ein
Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 1,6 Promille. Gegen den
18-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen
Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung eingeleitet.

Am Samstagabend gegen 21:40 Uhr wurde ein polizeibekannter
18-Jähriger im Hauptbahnhof durch Beamte kontrolliert. Dieser hatte
für jedermann gut sichtbar die Buchstabenkombination ACAB auf seine
Fingerknöchel tätowieren lassen. Diese stellt eine grobe
Verunglimpfung und Beleidigung der Polizei dar. Es handelt sich zwar
nach aktueller Rechtsprechung nicht um eine Straftat, wohl aber um
eine Ordnungswidrigkeit, die durch das Ordnungsamt der Stadt Dresden
regelmäßig geahndet wird. Da der deutsche Staatsangehörige als
Konsument von Betäubungsmitteln bekannt ist, wurde er befragt, ob er
gegenwärtig im Besitz von selbigen sei. Dies wurde durch den
gebürtigen Dresdner verneint. Stattdessen präsentierte er aus seinen
Jackentaschen ein verbotenes Butterflymesser und einen
Teleskopschlagstock - beides verbotene Waffen bzw. Gegenstände. Die
Folge - Sicherstellung der Gegenstände und Ermittlungsverfahren wegen
Verstößen gegen das Waffengesetz.

Am Sonntag, dem 12.03.2017 gegen 15:10 Uhr, wurde die
Bundespolizei über vier Jugendliche, die sich im Bereich des
ehemaligen Bahnbetriebswerkes an der Hamburger Straße aufhalten
würden, informiert. Bundespolizisten konnten vor Ort vier deutsche
Jugendliche im Alter von 20-23 Jahren feststellen. Der Grund des
unbefugten Aufenthalts war schnell klar - hatten die jungen Männer
doch allesamt frische Farbabhaftungen an der Bekleidung, und
entsprechende Sprayerutensilien bei sich. Wie sich herausstellte,
hatten die jungen "Künstler" bereits mehrere Graffiti auf insgesamt
50 m² angesprüht. Es erfolgten umfangreiche Sicherstellungen von
Beweis- und Tatmitteln. Da der Bereich vor einigen Wochen von der DB
AG verkauft und entwidmet wurde, übernahm die PD Dresden die weiteren
Ermittlungen vor Ort.

Kurze Zeit später, gegen 16:45 Uhr, wurde hiesige Dienststelle
durch einen aufmerksamen Triebfahrzeugführer über spielende Kinder im
Gleisbereich am Bahnhof Dresden Reick informiert. Da dort Züge mit
sehr hohen Geschwindigkeiten fahren, bestand Lebensgefahr für die
Kinder. Für den Zugverkehr in diesem Bereich wurde unverzüglich ein
sogenannter Langsamfahrbefehl angeordnet. Die vier spielenden Kinder
im Alter von 9-12 Jahren, waren beim Eintreffen der Beamten gerade
dabei Kabelmaterial und Plastikdosen auf die Gleise zu legen. Durch
die Bundespolizei wurden die Kinder sofort aus dem Gefahrenbereich
geholt. Auf Nachfrage gaben die Kinder kleinlaut an, aus Neugier
gehandelt zu haben. Die Kollegen klärten in einem eindringlichen
Gespräch über ihr lebensgefährliches Verhalten und die Gefahren im
Gleisbereich auf. Deshalb wieder unser Appell: "Bleibt den
Bahnanlagen fern!" "Bahnanlagen sind keine Spielplätze! Es ist
verboten, sie zu betreten! Auch wenn ein Foto auf Bahngleisen, die
Abkürzung über die Schienen oder das Spielen im Gleisbett auf den
ersten Blick noch so verlockend und berechenbar erscheint - hier
droht ernsthafte Lebensgefahr!" Vor allem die Geschwindigkeit ist
nicht zu unterschätzen: schnell fahrende Züge sind beispielsweise im
Durchschnitt mit 160 km/h unterwegs - auch in einigen Bahnhöfen und
an Haltepunkten. Bei dieser Geschwindigkeit legt ein Zug 100 m in nur
2,25 Sekunden zurück. In vorliegenden Fall konnten die Kinder
unversehrt an die Erziehungsberechtigten übergeben werden.

Den Abschluss bildet die Vollstreckung eines Haftbefehls. Durch
Bundespolizisten wurde heute gegen 06:30 Uhr im grenzüberschreitenden
Euronightline 476 (Prag - Dresden) eine männliche Person
festgenommen. Bei der Überprüfung des 25-jährigen Ungarn war
festgestellt worden, dass gegen den jungen Mann ein Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen gefährlicher Körperverletzung
bestand. Um eine 55-tägige Haftstrafe abzuwenden, hätte der Ungar
insgesamt 860, 09 EUR bezahlen müssen. Da ihm dies nicht möglich war,
wurde er in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Dresden
Pressestelle
Telefon: +49 (0)351 - 81502 -2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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Datum: 13.03.2017 - 15:26 Uhr
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