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Parkverstoß begründet kein Recht zur Sachbeschädigung

ID: 1628765

(ots) - Am vergangenen Wochenende beschädigte ein Täter
einen parkenden Pkw in der John-Scheer-Straße, Wismar Wendorf, mit
einem Edding. Der Täter wollte offenbar den Halter des Fahrzeugs auf
einen möglichen Parkverstoß aufmerksam machen. Über die Fahrerseite
schrieb der Täter mit dem Stift das Wort "Parkverbot" und klebte die
Seitenscheibe mit Klebezetteln zu, auf denen ebenfalls "Parkverbot"
zu lesen war. Ein möglicherweise festgestellter Parkverstoß
rechtfertigt dennoch keine Beschädigung am fremden Eigentum. Die
Polizei hat diesbezüglich die Ermittlungen wegen Sachbeschädigung
aufgenommen. Hinweise zum Täter nimmt das Polizeihauptrevier Wismar
unter Tel. 03841/2030 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wismar
Nancy Schönenberg
Telefon: 03841-203-304
E-Mail: pressestelle-pi.wismar(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de

Original-Content von: Polizeiinspektion Wismar, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 14.03.2017 - 11:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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