Sozialversicherungsbetrug in 131 Fällen;
Arbeitgeber erhält 8 monatige Bewährungsstrafe
(ots) -
Ein 57 jähriger Mann aus dem Landkreis Heilbronn beschäftigte in
der Fleischwirtschaft über mehr als 4 Jahre zahlreiche Arbeitnehmer,
ohne deren Löhne in vollständiger Höhe gegenüber den Sozialkassen
anzugeben. Zudem stellte er falsche Verdienstbescheinigungen aus, um
den Arbeitnehmern, die eine staatliche Unterstützung vom Jobcenter
erhielten, die Kürzungen ihrer Sozialleistungen zu ersparen. Er
leistete somit auch Beihilfe zum Betrug.
Insgesamt entstand den Trägern der Sozialsysteme ein Gesamtschaden
von etwas mehr als 87.000EUR, wie die Ermittlungen der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn ergaben.
Das Amtsgericht Heilbronn verurteilte den Mann zu einer 8
monatigen Bewährungsstrafe. Den entstandenen Schaden muss der Mann
zuzüglich Säumniszuschläge zurück bezahlen. Das Urteil wurde im
Februar rechtskräftig.
Zusatzinformationen: Bezieher von Sozialleistungen müssen dem
Leistungsträger die Aufnahme einer Beschäftigung und Änderungen in
den persönlichen Verhältnissen unverzüglich anzeigen. Wird dieser
Pflicht nicht nachgekommen und werden deshalb zu Unrecht
Sozialleistungen bezogen, muss der Empfänger mit strafrechtlichen
Konsequenzen rechnen. Es drohen Geldstrafen oder sogar
Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Auch Arbeitgeber sind in diesem
Zusammenhang verpflichtet, den Trägern der Sozialleistungen richtige
Angaben zu machen. Werden falsche oder keine Angaben getätigt, machen
sich diese wegen Beihilfe zum Leistungsbetrug strafbar.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
René Hildenbrand
Telefon: 07131-8970-1050
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
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Datum: 14.03.2017 - 14:50 Uhr
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