Cannabisgeruch führt zu Haftbefehl
(ots) - Kurz nach Mitternacht, kontrollierten
Bundespolizisten im Hauptbahnhof einen apathisch wirkenden
32-Jährigen. Schon bei der Annäherung an die Person nahmen die
Beamten deutlichen Cannabisgeruch wahr. Auf Nachfrage, ob er im
Besitz von Betäubungsmitteln sei, händigte der tunesische
Staatsangehörige einen Joint aus, welcher sichergestellt wurde.
Eine weitere Überraschung lieferte die Überprüfung seiner
Personalien. Der 32-Jährige wurde wegen Körperverletzung, durch das
Amtsgericht Torgau mit Haftbefehl gesucht. Für den Gesuchten bestand
die Möglichkeit, der 40-tägigen Haft, bei Zahlung der Geldstrafe in
Höhe von 593,50 EUR, zu entgehen.
Der Tunesier war in der Lage zu zahlen. Ermittlungen wegen
unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln wurden eingeleitet.
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Datum: 15.03.2017 - 11:44 Uhr
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