Hartz IV zu Unrecht bezogen;
Leistungsbetrüger aus Heilbronn erhält 10 Monate auf Bewährung
(ots) - Das Amtsgericht Heilbronn verurteilte einen 28
Jahre alten Heilbronner zu einer 10-monatigen Freiheitsstrafe auf
Bewährung, weil er Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld II
über zwei Jahre lang zu Unrecht bezogen hat.
Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Heilbronn verschwieg der im Leistungsbezug stehende
Mann seine über mehrere Jahre andauernde Beschäftigung pflichtwidrig
gegenüber dem Jobcenter Stadt Heilbronn und bezog auf diese Weise zu
Unrecht Arbeitslosengeld in Höhe von 10.280,73 EURO. Der Mann muss
das Geld zurückbezahlen.
Das Urteil wurde Ende Februar rechtskräftig. Der verurteilte Mann
ist nun vorbestraft. Er trat bereits in 15 Fällen wegen verschiedener
anderer Delikte strafrechtlich in Erscheinung.
Zusatzinformation: Das Arbeitslosengeld I soll Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung verlieren, sozial absichern.
Es soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das die oder der
Arbeitslose wegen der Arbeitslosigkeit nicht erzielen kann. Die Dauer
des Bezugs ist nach bestimmten Voraussetzungen zeitlich beschränkt.
Das Arbeitslosengeld II sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger
Personen, soweit sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer
seinen Lebensunterhalt nicht durch Einkommen oder Vermögen sichern
kann. Anspruch auf Arbeitslosengeld II können daher auch Personen
haben, die mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes
Einkommen erzielen. Alle Leistungsempfänger sind gesetzlich dazu
verpflichtet, Angaben, die für den Leistungsbezug erheblich sind, den
Arbeitsagenturen, Jobcentern oder kommunalen Trägerschaften
unverzüglich mitzuteilen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
René Hildenbrand
Telefon: 07131-8970-1050
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
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Datum: 17.03.2017 - 05:45 Uhr
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