Zwei Beschuldigten in Untersuchungshaft können weitere schwere Straftaten nachgewiesen werden
(ots) - Nach umfangreichen kriminalpolizeilichen
Ermittlungen konnte nun ein bereits im November 2015 verübter
schwerer Raub aufgeklärt werden.
Zwei 39 und 40-jährige Tatverdächtige drangen in den Nachtstunden
des 09. November 2015 gewaltsam in die Wohnung eines entfernten
Bekannten ein und forderten unvermittelt Bargeld von ihm. Um ihrer
Forderung Nachdruck zu verleihen, griffen sie den völlig überraschten
Wohnungsbesitzer massiv körperlich an und verletzten ihn dabei.
Der 34-Jährige händigte den beiden Angreifern letztlich Bargeld
aus, was diesen allerdings nicht reichte. Da sie weiter massiven
Druck auf ihn ausübten, gab der völlig verunsicherte Mann an, nur
noch bei seiner 700 Kilometer entfernt wohnenden Mutter Bargeld
gelagert zu haben. Aber auch das hielt die Täter nicht davon ab, ihn
zum Einsteigen in ihr Fahrzeug zu nötigen und mit ihm die gesamte
Strecke zu dessen Mutter im Südwesten Deutschlands zu fahren. Dort
erbeuteten die Täter weiteres Bargeld in nicht unerheblicher Menge.
Der entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro.
Nachdem sie den Geschädigten wieder nach Rostock fuhren, drohten
ihm die Täter und übten derart massiven Druck auf ihn aus, dass er zu
verängstigt war, sich der Polizei anzuvertrauen.
Erst die Ermittlungen des Kriminalkommissariats Rostock deckten
nun den Sachverhalt auf. Der Geschädigte leidet noch heute unter dem
Trauma der Ereignisse und befindet sich immer noch in ärztlicher
Behandlung.
Die beiden Täter, die bereits wegen anderer Straftaten in
Untersuchungshaft sitzen, erwartet nun auch noch eine Anklage wegen
schwerem Raub, räuberischer Erpressung und Freiheitsberaubung.
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Datum: 17.03.2017 - 12:15 Uhr
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