Verkehrssicherheitswoche der Polizei Bad Nenndorf
(ots) -
(Ar.) Von Montag, dem 13. März, bis zum heutigen Freitag, dem 17.
März, führte das Polizeikommissariat Bad Nenndorf auf verschiedenen
Streckenabschnitten in den Samtgemeinden Nenndorf und Rodenberg
Geschwindigkeitskontrollen durch.
Zu hohes Tempo zählt nach wie vor zu den Hauptunfallursachen und
zieht bei Verkehrsunfällen meist schwere Verletzungen bei
Fahrzeuginsassen nach sich.
Bei den insgesamt 10 Messungen zu unterschiedlichen Tageszeiten
wurden 106 zum Teil erhebliche Geschwindigkeitsverstöße geahndet.
Spitzenreiter war ein PKW-Fahrer, der in den frühen Morgenstunden
des vergangenen Mittwochs die B 65 im Bereich des Kraters in Rtg.
Hannover mit 139 km/h bei erlaubten 70 km/h befuhr. Verstöße in
dieser Größenordnung werden mit einem zweimonatigen Fahrverbot und
einer Geldbuße von 440 EUR und 2 Punkten geahndet. Insbesondere auf
der B 65 wird nach Angaben des polizeilichen Einsatzleiters PHK
Stöber zu den verkehrsarmen Zeiten, wenn auch die Ampel am Krater
ausgeschaltet ist, erheblich zu schnell gefahren. In diesem Bereich
ergibt sich durch Einmündungen, aus denen Querverkehr auf die B 65
einbiegen kann, ein enormes Gefahrenpotential. Ein rechtzeitiges
Bremsen dürfte bei diesen Geschwindigkeiten wohl nicht mehr möglich
sein.
Auch im Bereich des Erlengrundes in Fahrtrichtung der
vielbefahrenen Kreuzung "Drei Steine" wird in der dortigen 70er Zone
zu schnell gefahren. Spitzenreiter dort war ein PKW-Fahrer, der statt
mit erlaubten 70 km/h mit 111 km/h auffiel. Hierfür werden nach Abzug
einer Messtoleranz immerhin noch ein Bußgeld von 120 EUR und 1 Punkt
fällig.
Ein weiterer Schwerpunkt der Messungen befand sich auf der B 442,
Ortsumgehung Rodenberg. Hier kommt es aufgrund des kurvigen
Streckenverlaufs und diverser Einmündungen von rechts und links immer
wieder zu Verkehrsunfällen. Kommt dann noch erheblich zu hohes Tempo
auf der bevorrechtigten Bundesstraße hinzu, sind schwere Unfallfolgen
vorprogrammiert. Nicht umsonst ist die zulässige
Höchstgeschwindigkeit dort im Bereich der Einmündungen Im Seefeld und
Deisterstraße auf 70 km/h begrenzt.
Aufgrund der Feststellungen anl. der Verkehrssicherheitswoche
sollten sich Autofahrer auf weitere stichprobenartige Kontrollen,
insbesondere an den beschriebenen Örtlichkeiten einstellen und ihre
Fahrgeschwindigkeit im Rahmen des Erlaubten halten.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
Polizeikommissariat Bad Nenndorf
Hauptstraße 18
31542 Bad Nenndorf
Telefon: 05723/94610
E-Mail: poststelle(at)pk-bad-nenndorf.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 17.03.2017 - 13:57 Uhr
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