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840.000 junge Menschen dürfen am 14. Mai zum ersten Mal wählen - Landeswahlleiter Schellen: Erstwähler gezielt ansprechen, damit sie ihr Wahlrecht wahrnehmen

ID: 1632032

(ots) - Der Landeswahlleiter teilt mit: Am 14. Mai ist
es soweit: Rund 13,1 Millionen Wahlberechtigte sind aufgerufen den
neuen NRW-Landtag zu wählen. Knapp 840.000 von ihnen sind Erstwähler.
"Sie wollen wir gezielt ansprechen, damit möglichst viele ihr
Wahlrecht wahrnehmen", sagte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr
vollendet haben und mindestens ab dem 28. April 2017 in NRW wohnen.
Rund 6,8 Millionen der Wahlberechtigten in NRW sind Frauen. Von den
rund 840.000 Erstwählern sind etwa 410.000 Frauen. Seit der
Landtagswahl 2010 können - wie bei der Bundestagswahl - auf jedem
Stimmzettel zwei Kreuze gemacht werden: Mit der Erststimme in der
linken Spalte des Stimmzettels entscheiden die Wählerinnen und Wähler
über das Direktmandat im Wahlkreis. Auf der rechten Seite des
Stimmzettels können sie die sogenannte Zweitstimme für die
Landesliste einer Partei vergeben. Die Frist für die Einreichung von
Wahlvorschlägen läuft am Montag, den 27. März 2017 um 18:00 Uhr ab.
Bis dahin müssen Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen
Kreiswahlleitungen und Wahlvorschläge für Landeslisten beim
Landeswahlleiter eingereicht sein. "Die Wahlvorschläge sollten so
früh wie möglich eingereicht werden, um Mängel rechtzeitig zu
erkennen und korrigieren zu können", betonte Schellen. Parteien, die
weder im NRW-Landtag noch im Deutschen Bundestag vertreten sind,
brauchen für ihre Landeslisten 1.000 Unterstützungsunterschriften von
Wahlberechtigten aus NRW. Für Kreiswahlvorschläge brauchen solche
Parteien 100 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten, die
im Wahlkreis wohnen. Dasselbe gilt für die Kreiswahlvorschläge von
Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber. Der Landtag
wird für fünf Jahre gewählt. 128 der mindestens 181 Abgeordneten




werden direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen - mindestens 53
- Mandate werden aus den Landeslisten der an der Sitzverteilung
teilnehmenden Parteien besetzt. Erringt eine Partei mehr
Direktmandate als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen, erhält
sie Überhangmandate. Sie werden ebenfalls aus den Landeslisten
besetzt. Bei der letzten Landtagswahl 2012 hat es 23 Überhang- und 33
Ausgleichsmandate gegeben und so zogen Insgesamt 237 Abgeordnete in
das Parlament ein.

Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 14. Mai
2017 finden Sie unter http://url.nrw/wahl2017




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Kommunales
Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
Telefon: 0211/871-2300
Fax: 0211/871-2500
E-Mail: pressestelle(at)im.nrw.de
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Datum: 20.03.2017 - 08:18 Uhr
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