++ Weiterfahrt untersagt ++ Ampelmast umgefahren ++
(ots) - Weiterfahrt untersagt
Oyten/Bassen. Beamte der Polizei Achim untersagten am Sonntagabend
die Weiterfahrt eines 20-jährigen Autofahrers, den sie gegen 21 Uhr
auf der Bassener Dorfstraße stoppten und kontrollierten. Der junge
Mann zeigte drogentypische Ausfallerscheinungen, woraufhin ein
Drogentest durchgeführt wurde. Weil dieser positiv verlief, leiteten
die Polizisten ein Verfahren gegen den Fahrer ein. Ihn erwarten nun
ein Fahrverbot und ein hohes Bußgeld.
Ampelmast umgefahren
Verden. Eine 18-jährige Autofahrerin hat am Sonntag, gegen 14 Uhr,
einen Ampelmast der Kreuzung Berliner Ring umgefahren. Die junge Frau
befuhr die Artilleriestraße in Richtung Kreuzung. Als sie hier nach
links auf die Lindhooper Straße abbog, war sie offenbar zu zügig
unterwegs, sodass sie nach rechts von der Fahrbahn abkam, eine
Verkehrsinsel überfuhr und hier gegen einen Ampelmast prallte. Dieser
knickte um, an der Ampel entstand ein Totalschaden. Der Renault war
nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Die 18-Jährige
blieb unverletzt. Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 13.000
Euro.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Helge Cassens
Telefon: 04231/806-104
Mobil: 0152 / 56 88 06 04
E-Mail: pressestelle(at)pi-ver.polizei.niedersachsen.de
Original-Content von: Polizeiinspektion Verden / Osterholz, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.03.2017 - 14:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1632631
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-VER
Stadt:
Landkreis Verden
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" ++ Weiterfahrt untersagt ++ Ampelmast umgefahren ++"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Verden / Osterholz (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).