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Illegale Ausländerbeschäftigung;

Sojasprossen ohne Genehmigung verpackt

ID: 1632879

(ots) -
Bei einer Kontrolle eines asiatischen Lebensmittelversandhandels
im Landkreis Ludwigsburg trafen die Beamten der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn 4 indische Arbeitnehmer im
Alter zwischen 24 und 31 Jahren ohne gültige Arbeitserlaubnis an.

Jeder der vier Männer hatte einen Antrag auf Asyl in Deutschland
gestellt, arbeiteten allerdings ohne die dazu erforderliche
Arbeitsgenehmigung. Sie verpackten Sojasprossen für den
Versandhandel.

Weil ihr Arbeitgeber, ein 56 Jahre alter Mann, die Männer ohne die
notwendige Arbeitserlaubnis beschäftigte, hat er sich für die
illegale Beschäftigung von Ausländern zu verantworten. Er muss mit
einem Bußgeld von bis zu 10.000,-EUR rechnen. Auch für die
Asylbewerber steht als Folge ihrer unrechtmäßigen Arbeitsaufnahme für
jeden ein Bußgeld in Höhe von bis zu 200,- EUR im Raum.

Zusatzinformation: Beschäftigt ein Arbeitgeber einen Ausländer
ohne entsprechenden Aufenthaltstitel, kann dies eine Geldbuße von bis
zu 500.000 Euro nach sich ziehen. Die Tätigkeit eines Arbeitnehmers
ist unter anderem dann unerlaubt, wenn bei Nicht-EU-Staatsangehörigen
die erforderliche Beschäftigungserlaubnis im Aufenthaltstitel fehlt.
Ein Arbeitgeber muss sich anhand des Aufenthaltstitels davon
überzeugen, dass ein Ausländer in Deutschland arbeiten darf.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
René Hildenbrand
Telefon: 07131-8970-1050
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 21.03.2017 - 05:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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