Unternehmer erhält Freiheitsstrafe auf Bewährung;
Zoll deckt mehr als 475.000 Euro hinterzogene Sozialabgaben auf
(ots) -
Das Amtsgericht Syke verurteilte bereits am 21.02.2017 einen
33-jährigen Geschäftsführer einer Firma für Fugarbeiten aus dem
Landkreis Diepholz wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von
Arbeitsentgelt in 24 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem
Jahr und acht Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung auf
drei Jahre ausgesetzt.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte über
mindestens zwei Jahre hinweg Barauszahlungen von Schwarzlöhnen mit
fingierten Zahlungen und Scheinrechnungen verschleiert und somit
Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt.
"Der so entstandene Schaden für die Sozialkassen beläuft sich auf
rund 475.000 Euro, für die der Beschuldigte aufkommen muss", so der
Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.
Das Urteil des Amtsgerichts Syke ist rechtskräftig.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 21.03.2017 - 13:49 Uhr
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