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Zoll deckt Leistungsbetrug auf;

Geldstrafe für Arbeitslosengeldempfänger

ID: 1633814

(ots) - Neunzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin
insgesamt 2.700 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des
Amtsgerichts Vechta gegen einen Leistungsbezieher.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog mit seiner Ehefrau
von April 2013 bis März 2015 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. In
dieser Zeit gingen der 27-Jährige und seine Partnerin einer
geringfügigen Beschäftigung nach. Da sie die Arbeitsaufnahme dem
Jobcenter Vechta nicht mitgeteilt hatten, konnten sie rund 1.550 Euro
Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.

Die Betrügereien fielen auf, da die Arbeitgeber die
Arbeitsverhältnisse der Sozialversicherung gemeldet hatten. Auf
Überschneidungsmitteilungen hin nahm das Hauptzollamt Osnabrück die
Ermittlungen auf, die schließlich zu Anklageerhebungen wegen Betruges
durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg führten.

Der Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen
müssen, als er und seine Ehefrau die berufliche Tätigkeit aufnahmen.
Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

Die zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen werden vom Verurteilten
nun zurückgefordert.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell



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Datum: 22.03.2017 - 10:29 Uhr
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