BAB 21 - Polizei kontrolliert erheblichüberladenen Lkw mit Anhänger
(ots) -
Vor einigen Tagen haben Beamte des Polizei-Autobahn- und
Bezirksrevieres Bad Segeberg auf der BAB 21 in Höhe Mözen einen mit
Holzstämmen beladenen Lkw mit Anhänger aus dem Raum Ludwigslust
kontrolliert, infolgedessen eine erhebliche Überladung festgestellt
werden konnte.
Bereits der vorgezeigte Lieferschein sprach für eine Überladung
des Lkw mit Anhänger, weshalb die Beamten eine Wägung des Gespanns
durchführten. Hierbei stellten sie eine Überschreitung der zulässigen
Gesamtmasse von knapp 25 Prozent fest. Im Ergebnis musste der
Lkw-Fahrer die Abladung des überschüssigen Holzes organisieren und
wird sich nun in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten
müssen.
Die Überschreitung gesetzlich zulässiger Achslasten und
Gesamtgewichte von Kraftfahrzeugen und Anhängern stellt eine Gefahr
im Straßenverkehr dar. Zu schwere Fahrzeuge schädigen Straßen- und
Brückenbauwerke. Gerade durch die Achslastüberschreitung werden die
Straßen übermäßig stark belastet bis hin zu Beschädigungen der
Fahrbahndecke. Dadurch entsteht ein erheblicher wirtschaftlicher
Schaden. Überladungen können die Fahrzeugkonstruktion übermäßig
belasten. Schäden an tragenden Fahrzeugteilen ist keine Seltenheit.
Falsch beladene Fahrzeuge zeigen ein deutlich verändertes Lenk- und
Fahrverhalten, das zu Verkehrsunfällen führen kann. Die Reifen werden
übermäßig stark belastet. Bei einer doppelbereiften Antriebsachse
können sich beide Reifen berühren. Durch das Berühren kommt es zum
Aneinander reiben, was nicht selten zum Platzen des Reifens führt.
Des Weiteren können Überladungen eines Fahrzeugs zu einer Minderung
der Bremswirkung führen. Im gewerblichen Güterverkehr werden durch
übermäßige Auslastung Wettbewerbsvorteile zu Lasten der
Verkehrssicherheit und Anderer an Recht und Gesetz haltenden
Unternehmer erzielt. Durch die Gewinn- und Vermögensabschöpfung, was
keinen Sanktionscharakter sondern einen präventiv-ordnenden Charakter
darstellt, soll der Anreiz für gewinnorientierte bußgeldbewährte
Handlungen reduziert werden. Es ist somit wichtig, dass solche
Überschreitung der gesetzlich zulässigen Achslasten und
Gesamtgewichte weiterhin überprüft, beanstandet und stillgelegt
werden.
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Datum: 22.03.2017 - 11:10 Uhr
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