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Ergebnismeldung aus Anlass einer Kontrolle von Lebendtiertransporten durch Teilkräfte der Regionalen Kontrollgruppe (RK) Lüneburg

ID: 1634363

(ots) - 14 Beamtinnen und Beamte der Regionalen
Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg und zwei Beamte der
Polizeidirektion Braunschweig kontrollierten am 21. März 2017 in der
Zeit von 08:30 - 15:00 Uhr Lebendtiertransporte auf den
Bundesautobahnen 1, 7 und 39, sowie auf den Zufahrtstraßen zu den
örtlichen Schlachthöfen. Unterstützt wurden die Polizeibeamten von
den Amtsveterinärinnen der Landkreise Lüneburg, Rotenburg/Wümme und
des Landkreises Heidekreis. Ebenfalls waren zwei Vertreter vom
niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit an der Kontrolle beteiligt.

Von 24 kontrollierten Fahrzeugen wurden 15 beanstandet.

Anbei die Schilderung besonderer Fälle:

1. Nach einer Hofauflösung wurden, durch eine niederländische
Spedition, innerhalb Deutschlands, Rinder verschiedener Größe
zusammen transportiert. Dabei wurde nicht nur die zulässige
Gruppengröße überschritten, es wurden auch Tiere verschiedenen
Geschlechts ohne Abtrennung befördert. Bei der anschließenden Wägung
wurde eine Überladung von rund 5 Prozent festgestellt. Da auch der
vorgeschriebene Raumbedarf unterschritten wurde, wurde eine Um-bzw.
Abladung der Tiere an einer Sammelstelle angeordnet. Von den
ursprüngliche 53 Tieren konnten letztendlich 35 weiter transportiert
werden. Gegen den Fahrzeugführer und Halter wurden entsprechende
Verfahren eingeleitet. Es wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von
500 Euro einbehalten.

2. Bei einem Transport von 640 Mastferkeln von Dänemark nach
Italien wurde eine deutliche Überladung festgestellt. Die Wägung des
niederländischen LKW ergab ein Gesamtgewicht von 46,6t. Auch hier
wurde eine Abladung bei einem örtlichen Viehhändler angeordnet. Gegen
die Fahrer und den Fzg-Halter wurden entsprechende Verfahren
eingeleitet. 180 Ferkel wurden bei dem Viehhändler abgeladen und




werden von dort vermarktet.

3. Bei einem deutschen Transport von lebenden Forellen aus
Dänemark wurde festgestellt, dass das Unternehmen nicht über die
erforderlichen Zulassungen für den Transport verfügte. Die
ursprünglich vorhandene Zulassung war bereits seit über einem halben
Jahr abgelaufen. Nach telefonischer Rücksprache mit dem zuständigen
Veterinäramt wurde die Weiterfahrt dann gestattet. Selbstverständlich
werden auch in diesem Fall entsprechende Verfahren eingeleitet.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lüneburg
Pressestelle
Mathias Fossenberger
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Telefon: 04131 / 8306-1051
E-Mail: pressestelle(at)pd-lg.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/pd_lueneburg/

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Datum: 22.03.2017 - 16:20 Uhr
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