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Diverse Verstöße und Straftaten bei Großkontrolle auf A 27 aufgedeckt

ID: 1634375

(ots) -
Am Mittwoch (22.03.2017) fand in der Zeit von 7 Uhr bis etwa 14
Uhr auf dem Parkplatz "Nesse" (A 27) in Fahrtrichtung Cuxhaven wieder
eine "Sprinterkontrolle" der Polizeiinspektion Cuxhaven in
Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion Oldenburg, der Bundespolizei,
der Ortspolizeibehörde Bremerhaven, dem Zollamt Bremerhaven, der
Autobahnmeisterei Debstedt, des Landkreises Cuxhaven sowie dem
Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt statt.

Die insgesamt 25 eingesetzten Kontrollkräfte überprüften 136
Fahrzeuge und stellten dabei insgesamt 180 Verstöße gegen das
Fahrpersonalrecht, die Gefahrgutverordnung, der allgemeinen
Verkehrsüberwachung sowie elf technische Mängel fest. In 22 Fällen
wurde die Weiterfahrt untersagt. 41 Fahrzeugführer waren zu schnell
unterwegs, 13 Fahrzeuge waren überladen.

Ein 43-jähriger marokkanischer Staatsbürger und sein 19 jähriger
Beifahrer aus dem Kosovo wurden mit ihrem Kleintransporter
kontrolliert. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der
Fahrzeugführer keine für Deutschland gültige Fahrerlaubnis vorweisen
konnte. Des Weiteren stand er offenkundig unter dem Einfluss von
Betäubungsmitteln. Gegen ihn wurden entsprechende Verfahren
eingeleitet, die Weiterfahrt wurde untersagt. Der 19-jährige Kosovare
konnte keinen gültigen Aufenthaltstitel vorzeigen, so dass von einer
illegalen Einreise in die Bundesrepublik ausgegangen werden muss. Er
wurde nach Anordnung der zuständigen Ausländerbehörde einem
Haftrichter vorgeführt und in Abschiebehaft genommen.

Ein 23-jähriger Rumäne sowie zwei seiner Mitarbeiter aus
Cadenberge führten einen Kleintransporter mit polnischer Zulassung.
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Ladung (unter anderem
eine Propangasflasche mit Schweißeraufsatz) nicht richtig gesichert
war. Diese musste nachgesichert werden. Dies stellt eine




Ordnungswidrigkeit nach dem Gefahrgutrecht dar und wird mit einer
Geldbuße von 300 Euro geahndet. Bei der weiteren Kontrolle durch den
Zoll wurde festgestellt, dass das Fahrzeug seit mehreren Jahren in
Deutschland genutzt wird. Hierbei hätte es eine deutsche Zulassung
erhalten müssen. Auf den Fahrzeugführer und den Halter kommen daher
noch weitere Verfahren aufgrund von Verstößen gegen das
Kraftfahrzeugsteuergesetz und das Pflichtversicherungsgesetz zu.

Der Fahrer eines Baumschulfahrzeugs aus Bad Zwischenahn wollte
mehrere größere Bäume ausliefern. Bei der Kontrolle wurde
festgestellt, dass die Bäume unzureichend gesichert waren. Da der
Fahrer vor Ort nicht ausreichend Sicherungsmittel zur Verfügung
hatte, mussten ihm mehrere Spanngurte nachgeliefert werden. Nach zwei
Stunden durfte er nach entsprechender Nachsicherung weiterfahren.

Bei der Kontrolle eines Fahrzeugs mit drei Insassen aus Albanien
und dem Kosovo wurde festgestellt, dass die albanischen Staatsbürger
keine gültigen Aufenthaltstitel vorweisen konnten. Sie wurden nach
entsprechender Anordnung der Ausländerbehörde einem Haftrichter
vorgeführt und in Abschiebehaft genommen.

Der rumänische Sattelzug mit dänischem Auflieger eines 32-jährigen
Fahrzeugführers wies bei der Kontrolle gravierende technische Mängel
auf. Eine technische Überprüfung in einer Fachwerkstatt ergab
gravierende Mängel im Bereich der Bremsanlage. Einige Achsen wiesen
hierbei keine Bremswirkung mehr auf. Da das Fahrzeug nicht beladen
war, konnte der Fahrzeugführer seine Weiterfahrt bis zur nächsten
geeigneten Werkstatt fortsetzen. Beladen hätte das Fahrzeug nicht
mehr bewegt werden dürfen.

Allgemeines:

Klein-LKW bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, die sogenannte
"Kleintransporterklasse", stellen eine Risikogruppe im Straßenverkehr
dar. Aufgrund des meist hohen Aufbaus und einem verhältnismäßig hohen
zulässigen Gesamtgewicht, in Verbindung mit gefahrenen
Geschwindigkeiten von bis zu 160Km/h, sind diese Fahrzeuge gerade bei
schlechten Straßen- und Witterungsverhältnissen deutlich schwerer zu
beherrschen als normale PKW, obwohl für das Führen beider
Fahrzeugklassen "nur" die Fahrerlaubnisklasse B notwendig ist. Die in
solchen Fahrzeugen transportierte Ladung, zu beachtende Lenk- und
Ruhezeiten oder der allgemein technische Zustand stellen zusätzliche
Problemfelder dieser Risikogruppe dar.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cuxhaven
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Anke Rieken
Telefon: 04721/573-404
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Datum: 22.03.2017 - 17:08 Uhr
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