Fremder Ausweis schützt nicht vor der Festnahme
(ots) - Mit einem fremden Personalausweis hat
sich ein gesuchter 34-Jähriger ausgewiesen, den Zivilfahnder der
Bundespolizei in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag auf einem
Autobahnparkplatz an der A5 kurz vor Freiburg verhaftet haben.
Der 34-jährige Deutsche war Mitfahrer in einem Kleintransporter,
der in nördliche Richtung unterwegs war und gegen 2.30 Uhr ins Visier
der Fahnder geriet. Bei der Überprüfung seines Personalausweises
wurden die Beamten gleich mehrfach stutzig. Zum einen bestanden
erhebliche Zweifel daran, dass das Lichtbild im Ausweis auch
tatsächlich die anwesende Person zeigte. Zum anderen sollte sich der
Ausweisinhaber dem polizeilichen Informationssystem zufolge derzeit
eigentlich in einer Haftanstalt befinden. Auf Vorhalt räumte der Mann
ein, dass der Ausweis nicht ihm gehört. Auch der Grund für den
Täuschungsversuch sollte sich schnell aufklären. Ein Abgleich der
tatsächlichen Personalien ergab, dass gegen den 34-Jährigen gleich
mehrere Fahndungsnotierungen bestehen. So suchten die Justizbehörden
in Nordrhein-Westfahlen mit Haftbefehl nach ihm. Eine nicht bezahlte
Geldstrafe von 400 Euro aus einer Verurteilung wegen Diebstahls,
ersatzweise 40 Tage Haft war zu vollstrecken. Hinzu kamen einen
Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung wegen Urkundenfälschung
verbunden mit der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen. Er
wurde festgenommen. Da er die Geldstrafe nicht aufbringen konnte,
wurde er in die nächste Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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Datum: 24.03.2017 - 12:57 Uhr
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