Wie zwei auszogen um ein Auto zu fahren...
(ots) - Lfd. Nr.:0353
Am heutigen Tag (27.3.17) um 3:05 Uhr kontrollierten Beamte einen
Opel Omega in der Kaiserstraße. Die Nase der Beamten war goldrichtig.
Im Wagen saß ein 30-jähriger alkoholisierter Dortmunder ohne
Führerschein. Das Fahrzeug war nicht zugelassen und die Kennzeichen
geklaut. Rechtlich ist das eine ganze Latte, und zwar: Trunkenheit im
Verkehr, Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Straftat
nach dem Pflichtversicherungsgesetz, Straftat gegen das
Kraftfahrzeugsteuergesetz, Verstoß gegen die
Straßenverkehrszulassungsordnung und Verstoß gegen das
Straßenverkehrsgesetz. Die Beamten stellten das Fahrzeug
ordnungsgemäß am Straßenrand ab. Auf der Wache wurde dem Dortmunder
eine Blutprobe entnommen. Dort erschien dann ein Freund (29 und aus
Dortmund) des 30-Jährigen. Ebenfalls alkoholisiert und bereit
Hauptdarsteller des nächsten Sachverhalts zu werden.
Gegen 5.10 Uhr entdeckten die Beamten den Opel wieder
fahrenderweise in der Kaiserstraße. Diesmal am Steuer des Opels, der
29-jährige Freund. Der 30-jährige hatte aus dem obigen Sachverhalt
gelernt, er saß auf dem Beifahrersitz.
Der 29-jährige, wir erinnern uns, war alkoholisiert. Das Auto?
Sollte bekannt sein. Die Folgen auch: Trunkenheit im Verkehr, Fahren
ohne Fahrerlaubnis und so weiter...
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Gunnar Wortmann
Telefon: 0231/132-1028
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/
Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
(LK Mecklenburgische Seenplatte)">
Datum: 27.03.2017 - 20:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1637371
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DO
Stadt:
Dortmund
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Wie zwei auszogen um ein Auto zu fahren..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Dortmund (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).