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Nr.: 0195--Banner für Rettungsgasse - Polizei und Feuerwehr fahren gemeinsame Wege (wenn man sie denn lässt)--

ID: 1637525

(ots) -
-

Ort: Bremen-Autobahnen
Zeit: März 2017

Eine Rettungsgasse kann Leben retten. Aus diesem Grund haben
Polizei und Feuerwehr Bremen in den letzten Wochen Banner mit dem
Slogan: "Bei Stau: Rettungsgasse!" an entsprechenden Brücken der
Autobahnen 1, 27 und 270 angebracht.

Die Meldung über Funk verheißt nichts Gutes: Ein Unfall mit
mehreren Sattelzügen auf der dreispurigen A1, von eingeklemmten,
schwerverletzten Personen und einem Trümmerfeld ist die Rede.
Innerhalb kürzester Zeit hat sich ein Rückstau gebildet, für Polizei
und Feuerwehr ist kaum noch ein Durchkommen.

Für die Rettungskräfte ist es belastend zu wissen, dass am Anfang
des Staus jemand dringend Hilfe benötigt. Nicht selten hängen Leben
und Gesundheit der Unfallopfer davon ab, wie schnell sie Hilfe
erhalten. Dabei zählt jede Minute. Wertvolle Zeit, die über Leben und
Tod entscheiden kann.

Viele Autofahrer fühlen sich offensichtlich unsicher, wie sie den
Weg für die Einsatzkräfte am besten freimachen. Dabei gibt es die
rechtlichen Vorgaben bereits seit Jahrzehnten. Offiziell wurde die
Bildung einer Rettungsgasse 1982 in Deutschland eingeführt und gemäß
§11 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Eine
funktionierende Rettungsgasse kann jedoch nur entstehen, wenn alle
Kraftfahrer an einem Strang ziehen, die Vorschriften einhalten und
ein Bewusstsein für die Situation entwickeln. Der Gesetzgeber nahm im
Dezember letzten Jahres eine Präzisierung vor. Die bekannte, aber
oftmals nicht befolgte Vorschrift, ist seitdem deutlicher und
verständlicher formuliert. Nunmehr heißt es:

"Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit
mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung Schrittgeschwindigkeit
fahren oder die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese




Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeuge zwischen
dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden
Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden!"

Benutzt werden dürfen Rettungsgassen nur von Einsatzfahrzeugen der
Feuerwehr, Polizei, von Straßen- und Pannendiensten sowie von
Rettungsdiensten. Wer bei stockendem Verkehr den freien Streifen für
die Retter behindert, riskiert ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. In
anderen EU-Ländern kann die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sogar
bis zu einigen hundert Euro Strafe kosten.

Polizei und Feuerwehr appellieren daher noch einmal eindringlich
an alle Autofahrer: Bitte sorgen Sie für eine freie Fahrt der
Einsatzkräfte! Denken Sie daran, dass im Notfall keine Zeit verloren
werden darf. Rettungsgasse: Damit Hilfe auch schnell ankommt!




Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Franka Haedke
Telefon: 0421/362-12114/-115
Fax: 0421/362-3749
pressestelle(at)polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de

Original-Content von: Polizei Bremen, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 28.03.2017 - 10:22 Uhr
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