Haftbefehl wegen Ladendiebstahls
(ots) - Am 28. März 2017, gegen 04:45 Uhr wurde ein
Bundespolizist auf dem Weg zu seinem Dienstort in der Regionalbahn
von Dessau nach Zerbst von der Zugbegleiterin um Unterstützung
gebeten. Ein 23-jähriger Mann wies bei der Fahrkartenkontrolle ein
unzulässiges Ticket vor und wollte sich für die Erstellung einer
Fahrpreisnacherhebung nicht ausweisen. Als der Bundespolizist die
Identität des Mannes feststellte und sie im polizeilichen
Fahndungssystem abglich, stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein
Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin vorlag. Wegen
Ladendiebstahls wurde er zu einer Geldstrafe von 200 Euro oder 20
Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da er die Strafe nicht
beglich, wurde er per Haftbefehl gesucht. Da er auch nun die
Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt
nach Burg verbracht und wird hier nun 20 Tage einsitzen. Zusätzlich
erwartet ihn eine Strafanzeige wegen Betrugs.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Chris Kurpiers
Telefon: +49 (0) 391 56549-504
E-Mail: chris.kurpiers(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Magdeburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.03.2017 - 14:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1637934
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI MD
Stadt:
Dessau Zerbst
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Haftbefehl wegen Ladendiebstahls"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).