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Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel VfL Osnabrück gegen F.C. Hansa Rostock am 02.04.2017

ID: 1638994

(ots) - Am Sonntag, den 02.04.2017
findet in Osnabrück das Punktspiel der 3. Liga zwischen dem VfL
Osnabrück und dem F.C. Hansa Rostock statt. Zur Unterstützung ihrer
Mannschaft werden zahlreiche Rostocker nach Osnabrück reisen. Aus
Sicherheitsgründen ist in den an- und abgehenden Reisezugverbindungen
auf den Streckenführungen Hamburg nach Osnabrück und zurück die
Mitnahme von Glasflaschen, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen,
Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen durch eine
Allgemeinverfügung der Bundespolizei im Zeitraum vom

02. April 2017, 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis
21:00 Uhr

untersagt.

Der Geltungsbereich umfasst alle an- und abgehenden
Reisezugverbindungen, ausgenommen sind IC- und ICE- Zugverbindungen,
sowie alle Hauptbahnhöfe, Bahnhöfe, Unterwegsbahnhöfe und
Haltepunkte auf folgenden Streckenverbindungen:

Hbf Hamburg - Hbf Bremen - Hbf Osnabrück und zurück

sowie

Hbf Hamburg - Hbf Lüneburg - Hbf Uelzen - Hbf Hannover - Bf
Wunstorf - Bf Bünde - Hbf Osnabrück und zurück

Diese Verfügung gilt für alle Personen, die Zugverbindungen auf
den oben genannten Strecken nutzen sowie für Personen, die sich in
den genannten Hauptbahnhöfen, Bahnhöfen, Unterwegsbahnhöfen und
Haltepunkten aufhalten. Die Einhaltung des Verbotes kann durch die
Bundespolizei überwacht und Kontrollen an den Abfahrts- und
Zusteigebahnhöfen diesbezüglich durchgeführt werden. Bei Verstößen
gegen die Allgemeinverfügung kommt ein Ausschluss von der weiteren
Beförderung mit dem Zug, die Anregung eines zukünftigen
Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie
Zwangsgelder in Betracht. Die Pressesprecher stehen Ihnen für
Rückfragen unter den bekannten Telefonnummern zur Verfügung.






Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 103
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse(at)polizei.bund.de
Twitter: (at)bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.

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Datum: 30.03.2017 - 10:06 Uhr
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