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Lebensgefahr - Selfies in den Gleisen

ID: 1639557

(ots) - Am gestrigen Tag, dem 11.04.2017 holten
Bundespolizisten gleich mehrere Personen von den Bahngleisen, die
hier für ein sogenanntes Selfie posierten. Um 19:20 Uhr wurden Beamte
der Bundespolizei im Hauptbahnhof Halle von einem Reisenden
informiert, der drei Jungen direkt in den Gleisen des Bahnsteiges 2
sah, die sich dort gegenseitig fotografierten. Noch im Gleisbett
wurden die Jungen im Alter von 12 und 13 Jahren gestellt und sofort
aus dem Gefahrenbereich herausgeholt. Die Drei wurden ins Gewahrsam
genommen und wenig später von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt.
Um 23:15 Uhr trafen Bundespolizisten auf einen 20-Jährigen, der auf
dem Bahnhof Merseburg direkt im Gleisbett stand und sich selbst mit
seinem Handy fotografierte. Er wurde ebenfalls sofort aus dem
Gefahrenbereich geholt. Der junge Mann erhält eine
Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des unerlaubten Aufenthaltes in den
Gleisen. Glücklicherweise sind die Betroffenen nicht zu Schaden
gekommen. Alle Personen wurden durch die Bundespolizei belehrt und
auf die enorme Lebensgefahr, derer sie sich ausgesetzt hatten,
hingewiesen. Mit Sorge beobachtet die Bundespolizei den gefährlichen
Trend, dass zumeist junge Mädchen auf Gleisen sogenannte "Selfies"
aufnehmen und diese über das Internet verbreiten.

Die bedauernswerte Praxis zeigt, dass dieser Leichtsinn immer
wieder zu schweren oft tragischen Unfällen führt. Die erheblichen
Gefahren beim unberechtigten Betreten der Gleise werden schnell
unterschätzt. Beispielsweise legt ein Zug mit 160 km/h eine Strecke
von 100 Metern in nur 2,25 Sekunden zurück. Deshalb hört man ihn
selbst bei Windstille zu spät. Der Zug kann einem Hindernis nicht
ausweichen, ein schwerer Unfall ist oft unausweichliche Folge. Auch
der Zugfahrplan gibt keine Sicherheit. Viele Sonder- und Güterzüge
sind nicht in den Fahrplänen für den Personenverkehr eingetragen.





Sollte ein Unfall aus glücklichen Umständen verhindert werden
können, so stellt unbefugtes Überschreiten von Gleisen oder
unbefugter Aufenthalt innerhalb der Gleise immerhin eine erhebliche
Ordnungswidrigkeit gemäß § 62 i.V.m. § 64b Eisenbahnbetriebsordnung
dar und kann im Bereich der Eisenbahnen des Bundes mit einem
Verwarnungsgeld oder sogar mit einem Bußgeld belegt werden.

Für weitere Fragen oder Informationsmaterial zu diesem Thema,
wenden Sie sich an eine Bundespolizeiidienststelle.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Chris Kurpiers
Telefon: +49 (0) 391 56549-504
E-Mail: chris.kurpiers(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir

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Datum: 12.04.2017 - 11:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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