Trunkenheit im Straßenverkehr
(ots) - Am Ostersonntag, den 16.04.2017, gegen 23.40 Uhr, befuhr ein
22-jähriger PKW-Fahrer aus Gelsenkirchen mit seinem Fahrzeug die
Landstraße L 511 in Fahrtrichtung Oer Erkenschwick. In nicht im
Dienst befindlicher Polizeibeamter befand sich zeitgleich mit seinem
Fahrzeug auf der L 511 in gleicher Fahrtrichtung und bemerkte, dass
der 22-jährige sein Fahrzeug in starken Schlangenlinien lenkte.
Daraufhin verständigte er die zuständige Autobahnpolizei. Er teilte
hierbei mit, dass es beinahe zu einem Zusammenstoß beider Fahrzeuge
aufgrund der Fahrweise des 22-jährigen gekommen sei. Letztlich sei es
gelungen, den Fahrzeugführer, der deutlich unter Alkoholeinfluss
stehen solle, zum Anhalten zu bewegen, so dass man jetzt auf dem
Seitenstreifen stehend auf die alamierten Polizeibeamten warte. Die
eingesetzten Beamten stellten bei ihrem Eintreffen in der Atemluft
des 22-jährigen deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein freiwillig
durchgeführter Atemalkoholvortest ergab einen Wert von 2,34 Promille.
Daraufhin wurde der Gelsenkirchener einer Polizeidienststelle
zugeführt, wo ihm vom diensthabenden Bereitschaftsarzt eine Blutprobe
entnommen wurde. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Ihm wurde
bis auf weiteres das Führen fahrerlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge
untersagt. Den 22-jährigen erwartet nun ein Strafverfahren.
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Datum: 17.04.2017 - 04:27 Uhr
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