(Bobenheim-Roxheim) - Verkehrsunfallflucht
(ots) -
Am 16.04.2017, um 15:00 Uhr, parkt ein 73- jähriger
Unfallverursacher seinen VW Golf auf dem Parkplatz eines Hotels in
Bobenheim-Roxheim und touchiert dabei eine geparkte Mercedes
C-Klasse. Zunächst informiert er nur das Hotelpersonal über den
Unfall. Als der Pkw jedoch am nächsten Morgen nicht mehr auf dem
Parkplatz stand und sich auch der Fahrer nicht gemeldet hatte,
verständigt er die Polizei. Gegen den Unfallverursacher wird nun
wegen Verkehrsunfallflucht gem. § 142 StGB ermittelt.
Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom
Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit
einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem
Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den
Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner
Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden.
Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.
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Datum: 18.04.2017 - 11:42 Uhr
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