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Positive Bilanz nach Osterwochenende

ID: 1642256

(ots) - Aus Sicht der Bundespolizei Dresden verlief das
Osterwochenende, trotz regen Osterreiseverkehrs und der Überwachung
des bahnseitigen Fanreiseverkehrs anlässlich der Zweitligabegegnung
SG Dynamo Dresden - Fortuna Düsseldorf, weitgehend störungsfrei.
Zwischen Karfreitag und Ostermontag wurden 140 polizeilich relevante
Vorgänge registriert, darunter knapp 70 Straftaten und 26
Ordnungswidrigkeiten. Weiterhin wurden 17 gesuchte Personen
festgestellt. Dabei handelte es sich um Personen aus den
verschiedensten inner- und außereuropäischen Ländern, die sich nach
der Begehung von Straftaten den Ermittlungsbehörden entzogen hatten.

Gegen zwei Deutsche bestanden Haftbefehle der Dresdner
Justizbehörden wegen Diebstahls, die vollstreckt wurden. Ein
32-jähriger Dresdener war als Beschuldigter zur Hauptverhandlung
nicht erschienen. Ein 30-jähriger Sebnitzer konnte die geforderte
Geldstrafe in Höhe von 450,- EUR (erstweise 30 Tage Haft) nicht
aufbringen. Beide Personen wurden in die JVA Dresden eingeliefert.

Die Masse der beanzeigten Straftaten sind Eigentumsdelikte wie
Erschleichen von Leistungen, Diebstahl und Sachbeschädigung.
Weiterhin wurden in 11 Fällen Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten
Besitzes von Betäubungsmitteln eingeleitet. Die verbotenen Substanzen
wurden sichergestellt.

1) Missglückter Fahrraddiebstahl und Drogen im Gepäck

Ein interessanter Fall ereignete sich am frühen Samstagmorgen
gegen 02:10 Uhr. Beamte der Kameraüberwachung am Bahnhof Dresden
Neustadt wurden auf ein junges Pärchen aufmerksam. Grund - das
dubiose Verhalten der beiden Deutschen ließ darauf schließen, dass
sie nichts Gutes im Schilde führten.

Und tatsächlich machte sich der junge Mann (27) mit Hilfe eines
Seitenschneiders an einem Fahrradschloss zu schaffen und zerstörte




es. Das Fahrrad übergab er seiner Komplizin (25), um sich kurz darauf
an einem weiteren Fahrradschloss zu versuchen. Auch hier gelang es
ihm, das Schloss zu zerstören.

Die informierte Bundespolizei stellte das sichtlich überraschte
Diebesduo beim Verlassen des Bahnhofsvorplatzes.

Bei der anschließenden Durchsuchung der beiden Dresdner stellten
die Beamten neben dem genutzten Seitenschneider, allerhand weiteres
Tatwerkzeug fest. Erschwerend kommt das Mitführen eines Pfeffersprays
und Messers hinzu, da somit der Tatbestand des Diebstahls mit Waffen
erfüllt wurde. Außerdem hatten Beide diverse Betäubungsmittel dabei.
Das Cannabis sowie das Metamphetamin wurden sichergestellt und die
Langfinger wegen Diebstahls mit Waffen, besonders schweren Falls des
Diebstahls sowie des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln
beanzeigt.

Die entwendeten Fahrräder können unbeschadet an die rechtmäßigen
Besitzer zurückgegeben werden.

2) Ferien gerettet

In acht Fällen konnten Bundespolizisten am Flughafen Dresden die
Oster- bzw. Ferienreisen retten, indem sogenannte "Reiseausweise als
Passersatz" erteilt wurden. Diese Ersatzdokumente kann die
Bundespolizei in Ausnahmefällen gegen Gebühr erteilen, wenn die
mitgeführten Reisedokumente nicht mehr gültig sind. Neben der
zweifelsfreien Identifizierung und Feststellung der
Staatsangehörigkeit ist die Anerkennung des Dokuments im Zielland
eine wesentliche Voraussetzung der Erteilung.

Aufgrund der Häufung an Feststellungen und der lediglich
ausnahmsweisen Erteilung dieser Ersatzpapiere informiert die
Bundespolizei Dresden:

Bei Auslandsreisen - auch innerhalb der Europäischen Union - gilt
die Verpflichtung, ein Reisedokument mitzuführen. Als Dokumente
stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel -
Personalausweise zur Verfügung. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre
Reisedokumente noch gültig sind.

Seit dem Jahr 2012 müssen auch alle Kinder über ein eigenes
Reisedokument verfügen. Es gilt der Grundsatz: "Eine Person - ein
Dokument!"

Sollten Ihre minderjährigen Kinder mit Verwandten oder Freunden
reisen, denken Sie daran, dass alle Erziehungsberechtigten der Reise
nachweisbar zustimmen müssen. Das gilt auch, wenn nur einer von zwei
Erziehungsberechtigten bei der Reise dabei ist oder das Kind einen
anderen Nachnamen als der mitreisende Erziehungsberechtigte hat.

Am Einfachsten ist es, eine schriftliche Einverständniserklärung
mitzugeben, die alle Erziehungsberechtigten unterschrieben haben.
Darauf sollten Name, Vornamen und Geburtsdatum des minderjährigen
Kindes angegeben sein, außerdem Reisezweck und -ziel,
Begleitpersonen, Dauer der Reise und Namen und Erreichbarkeit aller
Erziehungsberechtigten.

Zum Schutz vor Kindesentführungen und -entziehungen kann die
Bundespolizei diese Nachweise verlangen.

Weiterführende Informationen zu diesem und weiteren Themen finden
Sie auf www.bundespolizei.de.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Dresden
Pressestelle
Telefon: 0351 / 81502 - 2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_pir

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Datum: 18.04.2017 - 13:20 Uhr
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