Präventionstipps zum Schutz vor Fahrraddieben
(ots) - Polizei-Tipps und kostenlose
FAHRRADPASS-App zum Schutz vor Fahrrad-Dieben.
Im Frühling locken die ersten warmen Sonnenstrahlen ins Freie und
auf die Drahtesel. Doch Vorsicht: Wer sein Fahrrad abstellt, um
beispielsweise eine Pause zu machen, der sollte
Sicherheitsvorkehrungen treffen, damit kein Langfinger zuschlägt und
das Fahrrad mitnimmt. Wichtig ist auch, sich die individuellen
Fahrrad-Daten zu notieren (die Rahmennummer) oder das Fahrrad
codieren zu lassen. So kann die Polizei gestohlene Fahrräder
zweifelsfrei ihren rechtmäßigen Besitzern zuordnen. Diese Daten
können in einem Fahrradpass der Polizei festgehalten werden, den es
für Smartphone-Besitzer auch als App gibt.
Fahrrad-Diebe sind sehr aktiv: In den vergangenen sieben Jahren
lag die Zahl der von der Polizei registrierten Fahrrad-Diebstähle
immer über 300.000 Fällen. Im Bereich der Polizeiinspektion
Cloppenburg/Vechta kam es im vergangenen Jahr zu rund 1.400 Fällen.
Besonders beliebt bei den Langfingern sind große Abstellplätze, zum
Beispiel an Bahnhöfen, Bädern oder Sport- und Freizeiteinrichtungen.
Erste Wahl: Ein massives Fahrrad-Schloss
Um sich vor einem Fahrrad-Diebstahl zu schützen, helfen bereits
einfache Mittel: "Es empfiehlt sich, ein massives Stahlketten-,
Bügel- oder Panzerkabelschloss zu verwenden, das groß genug ist, um
das Fahrrad an einem festen Gegenstand, wie etwa einem
Fahrradständer, anzuschließen", erklärt Andreas Bonk, Beauftragter
für Kriminalprävention der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta. Nur
das Vorder- und Hinterrad zu blockieren, reiche als Schutz vor Dieben
nicht aus, diese könnten blockierte Räder mühelos wegtragen oder
verladen, so Bonk weiter. Einschlägige Fachzeitschriften informieren
darüber, welche Schlösser ihren Zweck erfüllen, ebenso Mitarbeiter in
Polizeilichen Beratungsstellen oder Fahrradgeschäften.
Fahrräder individuell kennzeichnen
Um ein wiedergefundenes Fahrrad seinem rechtmäßigen Besitzer
zuordnen zu können, muss dieses Rad zweifelsfrei identifizierbar
sein. Hierzu dient die individuelle Rahmennummer. Diese ist bei
vielen in Deutschland verkauften Fahrrädern in den Rahmen
eingraviert. Hat das Fahrrad keine Rahmennummer, sollte der
Radbesitzer oder ein Fachmann eine individuelle Kennzeichnung
anbringen. Die Polizei empfiehlt eine Fahrradcodierung (mit
Kraftfahrzeugkennzeichen, Gemeindeschlüssel, Straßenschlüssel,
Hausnummer und Initialen). Die Fahrradcodierung lässt sich anhand der
amtlichen Schlüsselzahlen von Fundämtern und Polizeidienststellen
leicht entschlüsseln. Selbst wenn ein Fahrrad nicht in den
polizeilichen Fahndungsdateien erfasst ist, führt die
Fahrradcodierung zumindest zur Wohnanschrift des Eigentümers. Wo
Fahrradbesitzer ihr Fahrrad codieren lassen können, erfahren sie im
Fachhandel.
Fahrrad-Daten in Fahrradpass festhalten
Wichtig ist, die individuellen Fahrrad-Daten in einem Fahrradpass
festzuhalten. Mit den Fahrrad-Daten kann die Polizei gestohlene
Fahrräder zweifelsfrei identifizieren und den rechtmäßigen Eigentümer
ausfindig machen. Im Fahrradpass sind neben Rahmennummer und
Codierung auch Name und Anschrift des Radbesitzers notiert. Viele
Fachhändler stellen beim Fahrradkauf automatisch einen Fahrradpass
aus. Andernfalls sollten die Käufer gezielt danach fragen, rät die
Polizei. Den vollständig ausgefüllten Fahrradpass, mit einem Foto des
Fahrrads versehen, sollten sie sicher aufbewahren.
Kostenlose FAHRRADPASS-App der Polizei
Wer im Besitz eines Smartphones ist, kann die kostenlose
FAHRRADPASS-App der Polizei für iPhones und Android-Smartphones
nutzen. Sämtliche für die Identifizierung wichtigen Fahrrad-Daten
können mit der FAHRRADPASS-App problemlos gespeichert werden. Darüber
hinaus lassen sich über die FAHRRADPASS-App die Angaben mehrerer
Fahrräder verwalten. Zudem können die Daten ausgedruckt oder per
E-Mail verschickt werden, um sie bei Bedarf sofort an die Polizei
beziehungsweise den Versicherer weiterleiten zu können.
Weitere individuelle Informationen, wie Sie Ihr Fahrrad gegen
Diebstahl sichern können, erhalten sie bei der Polizeiinspektion
Cloppenburg/ Vechta, Polizeioberkommissar Andreas Bonk, Tel.: 04471/
1860107, oder beim Polizeikommissariat Vechta, Kriminalhauptkommissar
Ulrich Suhr, Tel.: 04441/ 943107.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta
Pressestelle
Telefon: 04471/1860-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-clp.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 19.04.2017 - 09:03 Uhr
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