170419-5-K Demonstrationen gegen AfD-Parteitag auf dem Heumarkt - Polizei Köln legt keine Rechtsmittel ein
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(ots) - Das Verwaltungsgericht Köln hat heute (19. April)
entschieden, dass entgegen einer versammlungsrechtlichen Auflage der
Polizei Köln sowohl das Bündnis "Köln stellt sich quer" als auch das
Bündnis "Köln gegen Rechts" die Platzfläche Heumarkt als
Versammlungsort nutzen dürfen.
Die Polizei Köln legt gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel
ein. Die Kooperationsgespräche werden nun mit beiden
Versammlungsleitern gemeinsam fortgesetzt. (cg)
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de
www.koeln.polizei.nrw.de
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Datum: 19.04.2017 - 14:34 Uhr
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