Eine Klausur schützt vor Strafe nicht
(ots) - 19. April 2017, 9.50 Uhr Eine 21jährige Studentin
beschädigte am Mittwochmorgen auf dem Uni-Parkplatz einen dort
geparkten Volvo, indem sie beim Vorbeifahren ihre Fahrerseite und die
Fahrerseite des anderen Autos beschädigte. Es entstand ein Schaden
von rund 500 Euro. Da die junge Frau eine wichtige Klausur zu
schreiben hatte, wartete sie nicht an der Unfallstelle, sondern
hinterließ einen Zettel am beschädigten Auto mit dem Hinweis, dass
sie nach der Klausur gegen 12 Uhr an die Unfallstelle zurückkommt.
Weiterhin informierte sie Familienangehörige, die sich auf den Weg
machten zur Unfallstelle. Als die Familienangehörigen auf dem
Uni-Parkplatz ankamen, war der beschädigte Volvo verschwunden. Die
Polizei wurde zunächst nicht eingeschaltet. Dies tat die
Unfallverursacherin nach der Klausur am Nachmittag und meldete den
Unfall nach. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen
Unfallflucht eingeleitet.
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Datum: 20.04.2017 - 10:55 Uhr
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