Essen Hauptbahnhof - "Schwarzfahrer" soll Zug verlassen und greift Bundespolizisten an - Strafanzeige
(ots) - Am frühen Freitagmorgen wurden
Bundespolizisten am Essener Hauptbahnhof zum Regionalexpress 1
gerufen. Im Zug soll sich ein "Schwarzfahrer" aufhalten, der diesen
nicht verlassen wolle.
Bundespolizisten stellten vor Ort einen 33-jährigen Kameruner
fest. Der Fahrkartenkontrolleur gab an, dass dieser keinen
Fahrausweis für die Fahrt von Dortmund nach Essen vorzeigen konnte.
Auch auf Nachfrage der Beamten war ihm dies nicht möglich. Als die
Beamten den polizeibekannten Mann aus dem Zug begleiten wollten,
sperrte sich dieser gegen die Maßnahme und holte zum Schlag aus. Die
Beamten handelten geistesgegenwärtig. Noch auf dem Bahnsteig konnte
der Dortmunder überwältigt und in Handschellen der Wache zugeführt
werden.
Ihn erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte und Erschleichen von Leistungen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Sven Bartmann
Telefon: 0231 562247-131
E-Mail: bpoli.dortmund.presse(at)polizei.bund.de
Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund
www.bundespolizei.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.04.2017 - 07:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1644060
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL NRW
Stadt:
Essen - Dortmund
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Essen Hauptbahnhof - "Schwarzfahrer" soll Zug verlassen und greift Bundespolizisten an - Strafanzeige"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).