Nachtrag Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bielefeld, Polizei Gütersloh und Bielefeld vom 08.04.2017 - Gütersloher mit Messer schwer verletzt - Untersuchungshaftbefehl erlassen
(ots) - AR/ Gütersloh/ Bielefeld - Am Samstag,
08.04.2017, wurde ein 33-jähriger Gütersloher in der Egerländer
Straße mit einem Messer schwer verletzt. Erst nach einer Notoperation
bestand keine Lebensgefahr mehr. Die intensiven Ermittlungen der
Mordkommission "Egerland" führten am Mittwoch, 19.04.2017, zur
Festnahme eines 18-jährigen Heranwachsenden aus Gütersloh. Der
dringend Tatverdächtige wird durch Zeugenaussagen erheblich belastet.
Die Motivlage ist weiterhin unklar. Ein Haftrichter erließ am
20.04.2017, auf Antrag der Staatsanwaltschaft, einen Haftbefehl wegen
versuchten Mordes. Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der
Tatortspuren, dauern an. Bezug:
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12522/3608410
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Kathryn Landwehrmeyer (KL), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
http://www.polizei.nrw.de/bielefeld
Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0
Original-Content von: Polizei Bielefeld, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.04.2017 - 11:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1644277
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-BI
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Nachtrag Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bielefeld, Polizei Gütersloh und Bielefeld vom 08.04.2017 - Gütersloher mit Messer schwer verletzt - Untersuchungshaftbefehl erlassen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Bielefeld (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).