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Reisende soll man nicht aufhalten...





...sagt das alte Sprichwort. In diesem Fall kam es jedoch anders.

ID: 1644395

(ots) - Drei reisende Marokkaner nutzten am Mittwoch den
ICE 681 von Hamburg nach Hannover. Sie wurden ohne gültigen
Fahrschein vom Zugbegleiter angetroffen und in Hannover an die
Beamten der Bundespolizei übergeben. Diese fanden heraus, dass der
18-Jährige des Trios unter 7 Aliasnamen unterwegs war und sich in
einem Asylverfahren in Dänemark befand und später untergetaucht war.
Er hatte auch dänische und schwedische Barmittel, sowie ein
Schlüsselbund mit dem Namen einer dänischen Ortschaft, dabei. Die
beiden 25-Jährigen wurden, ebenso wie der 18-Jährige, wegen
Erschleichens von Leistungen angezeigt. Im Anschluss an die
strafprozessualen Maßnahmen jedoch in Richtung ihrer
Aufnahmeeinrichtung in Fallingbostel entlassen.

Nach Rücksprache boten die Beamten den polizeibekannten
18-Jährigen der Staatsanwaltschaft Hannover zum "Beschleunigten
Verfahren" an.

Da der Beschuldigte die Unterschriften u.a. zur "Benennung eines
Zustellungsbevollmächtigten" sowie den "Tatvorwurf" verweigerte,
entschied der diensthabende Oberstaatsanwalt die Festnahme und die
damit verbundene Freiheitsentziehung im Rahmen des "Beschleunigten
Verfahrens".

Möglicherweise waren die drei Nordafrikaner auf der Rückreise in
ihre Heimat, da Dänemark das Asylbegehren ablehnt...




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Hannover
Pressesprecher
Detlef Lenger
Telefon: 05121 745895-1030 o. Mobil: 0162/4894542
E-Mail: detlef.lenger(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

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Datum: 21.04.2017 - 12:00 Uhr
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