Gesuchter Einbrecher wiedererkannt und festgenommen
(ots) - Ein bislang als mutmaßlicher Einbrecher gesuchter
36-Jähriger wurde gestern Morgen (20.04.2017, gegen 09.00 Uhr)
vorläufig festgenommen und der Tat überführt.
Ein Beamter der Polizeiwache West hatte den polizeiintern mit Foto
gesuchten Verdächtigen in seiner Freizeit wiedererkannt und dabei
beobachtet wie er, gemeinsam mit einem männlichen Begleiter, in einem
Mehrfamilienhaus in der Kasernenstraße verschwand. Kurze Zeit später
kontrollierten hinzugerufene Polizeibeamte den 36-Jährigen beim
Verlassen des Hauses.
In seinen Taschen fanden sie gleich mehrere Schmuckstücke, welche
tags zuvor, am 19.04.2017, bei einem Wohnungseinbruch geklaut wurden.
Der Schmuck gehört einer älteren Dame, der am selben Tag im Klinikum
die Handtasche entwendet wurde. Den dort aufbewahrten Schlüssel
nutzte der Täter offenbar, um in die Wohnung und an den Schmuck zu
gelangen.
Der Mann wurde vorläufig festgenommen, das Gericht ordnete die
Durchsuchung seiner Wohnung an. Dort fand man weiteres Diebesgut. Es
konnte bislang noch keiner Tat zugeordnet werden; die Ermittlungen
dauern derzeit noch an. Auch die Rolle des Begleiters wird von der
Kripo derzeit noch geprüft.
Der 36-Jährige soll im Laufe des heutigen Tages dem Haftrichter
vorgeführt werden.(am)
Rückfragen bitte an:
Polizei Aachen
Pressestelle
Telefon: 0241 / 9577 - 21211
Fax: 0241 / 9577 - 21205
Original-Content von: Polizei Aachen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.04.2017 - 14:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1644564
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-AC
Stadt:
Aachen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Gesuchter Einbrecher wiedererkannt und festgenommen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Aachen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).