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Drei Haftvollstreckungen - Münchner Ost- und Hauptbahnhof für Verurteilte, die Strafen nicht begleichen, keine sicheren Plätze

ID: 1645457

(ots) -
Bei drei Personenkontrollen hatten Bundespolizisten am Wochenende
(22./23. April) am Ost- bzw. Hauptbahnhof den richtigen Riecher. Ein
61-jähriger Italiener, ein 23-jähriger Pole und ein 40-jähriger
Rumäne, die allesamt zu Geldstrafen verurteilt worden waren, die sie
bislang nicht beglichen hatten, und deswegen zur Fahndung und
Festnahme ausgeschrieben worden waren, wurden wegen fehlender
Geldmittel einer Ersatzfreiheitsstrafe zugeführt.

Am Samstag erbrachte eine Datenabgleich bei der Kontrolle eines
61-jährigen Italieners gegen 13:00 Uhr am Ostbahnhof, dass der Mann
wegen Diebstahls vom Amtsgericht Landshut zu einer Geldstrafe von
1.600 Euro oder ersatzweise 80 Tagen Haft verurteilt worden war.

Am Sonntag konnte ein 43-jähriger Pole gegen 00:20 Uhr am
Hauptbahnhof festgestellt werden, der eine Geldstrafe - ausgesprochen
vom Amtsgericht Traunstein - wegen Erschleichens von Leistungen in
Höhe von 270 Euro bislang nicht beglich. Der Osteuropäer konnte die
Geldmittel nicht aufbringen und wurde - voraussichtlich für die
kommenden zehn Tage - der Justiz zugeführt.

Ebenfalls am Sonntag, gegen 20:40 Uhr, wurde ein 40-jähriger
Rumäne am Hauptbahnhof einer Personenkontrolle durch eine
Bundespolizei-Streife unterzogen. Erst zeigte der Computer zwei
Verurteilungen wegen Diebstahls mit Geldstrafen in Höhe von 300
(ersatzweise 20 Tage Haft) und 405 Euro (ersatzweise 27 Tage Haft)
an, dann förderte er auch noch einen aktuellen
Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut wegen
Hausfriedensbruch zu Tage. Heute (24. April) wird der Rumäne von
Beamten der Bundespolizei dem zuständigen Ermittlungsrichter am
Amtsgericht Erding vorgeführt.




Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
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Datum: 24.04.2017 - 10:48 Uhr
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