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Start der Briefwahl: 13,1 Millionen Wahlbenachrichtigungen verschickt - Landeswahlleiter Schellen: "Ab sofort kann gewählt werden"

ID: 1645601

(ots) - Der Landeswahlleiter teilt mit: Rund 13,1
Millionen Wahlberechtigte haben die Wahlbenachrichtigungen für die
Landtagswahl am 14. Mai 2017 von ihrer Kommune erhalten. Empfänger
sind alle, die wahlberechtigt sind und zum gesetzlichen Stichtag in
die Wählerverzeichnisse aufgenommen wurden. Wahlberechtigt sind alle
deutschen Frauen und Männer, die am Wahltag das 18. Lebensjahr
vollendet haben und spätestens ab dem 28. April 2017 mit ihrem
Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind. Deutsche
Staatsangehörige mit Wohnsitz ausschließlich im Ausland sind bei der
Landtagswahl - anders als bei der Bundestagswahl - nicht
wahlberechtigt. Landeswahlleiter Wolfgang Schellen: "Wer unerwartet
keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem
Wahlamt seiner Gemeinde in Verbindung setzen."

Wählerinnen und Wähler, die am 14. Mai 2017 nicht im Wahllokal
wählen können oder wollen, können per Brief wählen. Die Briefwahl
kann schriftlich, über ein Online-Formular, per E-Mail, per Fax oder
persönlich im Wahlamt des Wohnortes beantragt werden. Die Briefwahl
nur telefonisch zu beantragen ist nicht möglich. Der Antrag für die
Wahl per Brief findet sich auch auf der Rückseite der
Wahlbenachrichtigung. Wer ihn ausgefüllt und unterschrieben hat, kann
den Antrag persönlich im Wahlamt seiner Kommune abgeben oder ihn in
einem frankierten Umschlag dorthin zurücksenden. Briefwahlunterlagen
können bis Freitag vor der Wahl, also dem 12. Mai 2017, 18.00 Uhr
beantragt werden. "Frühere Wahlen haben gezeigt: Das Interesse an der
Briefwahl nimmt stetig zu. Bei den Wahlämtern sind daher auch in
diesem Jahr wieder viele Anträge zu erwarten", erläutert der
Landeswahlleiter Wolfgang Schellen. "Deshalb sollten Wahlberechtigte
möglichst frühzeitig den Antrag stellen, damit für die Bearbeitung




und den Versand genügend Zeit bleibt." Wer den Antrag auf Briefwahl
persönlich im Wahlamt stellen will, sollte seinen Personalausweis
oder Reisepass und die Wahlbenachrichtigung mitbringen. Auf Wunsch
bekommt man die Unterlagen im Wahlamt ausgehändigt und kann dort in
der Regel auch sofort wählen. Mit entsprechender Vollmacht können
Briefwahlunterlagen auch für eine andere Person beantragt und im
Wahlamt abgeholt werden. Die Vollmacht kann auf der Rückseite der
Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Bevollmächtigte dürfen für
höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen.

Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 14. Mai
2017 finden Sie auch unter www.wahlen.nrw.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Kommunales
Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
Telefon: 0211/871-2300
Fax: 0211/871-2500
E-Mail: pressestelle(at)im.nrw.de
http://www.im.nrw.de

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Datum: 24.04.2017 - 11:55 Uhr
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