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Fahndungskontrollen auf dem Autobahnrastplatz "An der Neiße"

ID: 1646441

(ots) - Auf dem Autobahnrastplatz "An der Neiße" sind im
Rahmen von stichprobenartigen Fahndungskontrollen, welche die
Bundespolizei in der vergangenen Nacht in Fahrtrichtung Dresden
durchführte, zwei per Haftbefehl gesuchte polnische Staatsangehörige
festgenommen sowie zwei georgische Staatsangehörige in Gewahrsam
genommen worden.

Bei den festgenommenen Männern handelte es sich um einen
41-Jährigen aus der Woiwodschaft Ermland-Masuren und um einen
36-Jährigen aus Posen (Woiwodschaft Großpolen).

Nach dem 41-Jährigen fahndete die Staatsanwaltschaft Itzehoe,
nachdem ihn das Amtsgericht Itzehoe im Juli des vergangenen Jahres
wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit im
Verkehr und wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Tateinheit
mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr verurteilt hatte. Die
Ersatzfreiheitsstrafe konnte der Verurteilte durch Zahlung von
insgesamt 658,00 Euro (einschließlich Verfahrenskosten) abwenden.

Der 36-Jährige ist dagegen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht
worden. Ihm fehlte das notwendige Kleingeld, um die angeordnete
Geldstrafe i.H.v. 200,00 Euro bezahlen zu können. Auf der Grundlage
eines Urteils vom Amtsgericht Görlitz wegen Vergehens gegen das
Pflichtversicherungsgesetz hatte die Staatsanwaltschaft Görlitz vor
fast genau einem Jahr einen Vollstreckungshaftbefehl auf den Mann
ausgestellt.

Die beiden Georgier im Alter von 45 und 48 Jahren kamen in
Gewahrsam, weil sie offensichtlich unerlaubt ins Bundesgebiet
eingereist waren. Bei der Überprüfung des Reisepasses des 45-Jährigen
wurde zunächst festgestellt, dass er die zulässige Aufenthaltsdauer
im Schengen-Raum bereits deutlich überschritten hatte.

Für besonders clever hielt sich wahrscheinlich der 48-Jährige. In
seinem Pass fanden sich neben einem litauischen Visum ebenso




litauische Grenzkontrollstempel - nur waren diese gefälscht. Mit den
gefälschten Stempeln wollte der Mann offenbar über die Anzahl der
tatsächlich erfolgten Ein- und Ausreisen hinwegtäuschen, um so die
Aufenthaltsdauer des Visums trickreich zu verlängern. Schließlich war
seine reguläre Zeit im Schengen-Raum schon Mitte März gewissermaßen
abgelaufen.

Die Verdächtigen wurden wegen des Verdachts des Verstoßes gegen
das Aufenthaltsgesetz angezeigt. Gegen den 48-Jährigen wird außerdem
wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ermittelt, ferner hatte er
eine Sicherheitsleistung zur Sicherung des Strafverfahrens i. H. v.
200,00 Euro zu zahlen.

Dem Duo wurde letztlich die Abschiebung angedroht, anschließend
erfolgte die Zurückschiebung nach Polen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir

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Datum: 25.04.2017 - 12:54 Uhr
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