Fahndung unter falschen Personalien
(ots) - Ein 29-Jähriger wies sich gestern gegenüber den
Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel mit einem
gefälschten Dokument aus. Was er nicht wusste war, dass die Person
dessen Personalien er nutzte zur Festnahme ausgeschrieben war.
Am Montagvormittag (24. April 2017) kontrollierten die Beamten auf
der BAB 17 den 29-Jährigen, der sich gegenüber den Beamten mit einem
polnischen Reisepass auswies. Bei der Überprüfung der vorgelegten
Personalien stellte sich kurz darauf heraus, dass ein
Strafvollstreckungshaftbefehl gegen diese Person bestand. Die Beamten
verhaften deshalb den 29-Jährigen und nahmen ihn mit in die
Diensträume.
Im Rahmen der polizeilichen Bearbeitung wurden die Beamten aber
stutzig, da der 29-Jährige der polnischen Sprache weder in Wort noch
in Schrift mächtig war. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass
der 29-Jährige eigentlich ein ukrainischer Staatsangehöriger ist und
es sich bei dem vorgelegten polnischen Reisepass um eine Fälschung
handelte.
Ein unbeschriebenes Blatt war der 29-Jährige unter seinen echten
Personalien aber auch nicht, da gegen ihn eine Aufenthaltsermittlung
wegen Verstoß gegen das Waffengesetz vorlag.
Gegen den 29-Jährigen wurde daraufhin ein Strafverfahren wegen
Verdachts der Urkundenfälschung und Verstoß gegen das
Aufenthaltsgesetz eingeleitet, da er als ukrainischer
Staatsangehöriger nicht über die erforderlichen
aufenthaltsrechtlichen Legitimationen verfügte. Am heutigen Morgen
erfolgte die Zurückschiebung des 29-Jährigen nach Tschechien.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Martin Ebermann
Telefon: 03 50 23 - 676 506
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea(at)polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir
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Datum: 25.04.2017 - 13:32 Uhr
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