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Schablonen helfen Sehbehinderten bei der Stimmabgabe - Landeswahlleiter Schellen: NRW stellt barrierefreie Landtagswahlen sicher

ID: 1647367

(ots) - Der Landeswahlleiter teilt mit: Bei der
Landtagswahl 2017 können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und
Wähler ihre Stimme eigenständig abgeben. Das ermöglicht eine
Stimmzettelschablone, die die Blinden- und Sehbehindertenverbände und
-vereine in NRW kostenfrei verteilen. "Blinde und sehbehinderte
Wählerinnen und Wähler können mit Hilfe der Schablone eigenständig
ihren Stimmzettel ausfüllen", betonte Landeswahlleiter Wolfgang
Schellen. Zu jeder Stimmzettelschablone gehört auch eine Audio-CD.
Darauf wird das Ausfüllen des Stimmzettels mit Hilfe der Schablone
ausführlich erklärt. Außerdem gibt die CD Auskunft über die
Direktkandidatinnen und -kandidaten im Wahlkreis und die 31
Landeslisten auf dem Stimmzettel. Mitglieder der Blinden- und
Sehbehindertenvereine erhalten Schablone und CD automatisch.
Nicht-Mitglieder können die Wahlhilfen telefonisch über die
bundesweite Hotline 01805-666 456 anfordern. Außerdem ist die
Schablone bei den Landesgeschäftsstellen der nordrhein-westfälischen
Blinden- und Sehbehindertenverbände bestellbar: -in Dortmund unter
0231/557590-0 für den Bereich Westfalen und -in Meerbusch unter
02159/9655-0 für den Bereich Nordrhein. Der Versand hat bereits
begonnen. Der Landeswahlleiter empfiehlt betroffenen
Wahlberechtigten, die Wahlhilfepakete möglichst bald anzufordern,
damit diese noch rechtzeitig bis zur Landtagswahl am 14. Mai 2017
geliefert werden können. Landeswahlleiter Schellen wies zudem auf die
in Leichter Sprache verfasste Broschüre "Einfach wählen gehen! Ihre
Stimme zählt!" hin: "Die Broschüre trägt dazu bei, dass alle
wahlberechtigten Menschen in NRW ihr Wahlrecht ausüben können.
Bürokratische Hürden dürfen niemanden von der Wahl abhalten." Die
Broschüre ist bei Kommunen und Sozialverbänden erhältlich und zudem
im Internet unter




http://www.mik.nrw.de/landtagswahl-2017/leichte-sprache.html
abrufbar. Jede NRW-Kommune stellt sicher, dass es barrierefreie
Wahllokale für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gibt. "Die
Wahlämter informieren darüber, welche Wahllokale barrierefrei
erreichbar sind. Sollte das eigene Wahllokal keinen barrierefreien
Zugang haben, kann ein Wahlschein beantragt werden. Damit lässt sich
dann in einem anderen, problemlos erreichbaren Wahllokal des
Wahlkreises wählen", erläuterte Schellen. Wer nicht lesen oder wegen
einer körperlichen Beeinträchtigung den Stimmzettel nicht selbst
kennzeichnen, falten, bei der Briefwahl in den Stimmzettelumschlag
einlegen oder in die Wahlurne einwerfen kann, hat die Möglichkeit
sich bei der Briefwahl oder im Wahllokal von einer anderen Person
helfen zu lassen. Diese Hilfsperson kann frei ausgewählt werden. Sie
darf nur die Wünsche des Wählers erfüllen und ist zur Geheimhaltung
verpflichtet. Weitere Informationen können dem Wahlschein und dem
Merkblatt für die Briefwahl, das den Briefwahlunterlagen beigefügt
ist, entnommen werden.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Kommunales
Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
Telefon: 0211/871-2300
Fax: 0211/871-2500
E-Mail: pressestelle(at)im.nrw.de
http://www.im.nrw.de

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Datum: 26.04.2017 - 14:57 Uhr
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