Fahrer eines Leichtkraftrades verstößt gegen Alkoholverbot für Fahranfänger
(ots) - Gestern Abend wurde eine Streife der Bundespolizei
auf der B115 bei Haide auf ein auf dem Radweg fahrendes,
unbeleuchtetes Leichtkraftrad aufmerksam. Dessen Fahrer wurde
daraufhin angehalten und kontrolliert. Während der Kontrolle
bemerkten die Beamten eine Alkoholfahne bei dem 17-Jährigen. Dieser
erklärte, er habe Bier getrunken. Ein anschließend durchgeführter
Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,44 Promille Atemalkohol. An
und für sich ist dieser Wert alleine betrachtet unkritisch,
allerdings handelte es sich im vorliegenden Fall um einen
Fahranfänger.
Dazu führt das Straßenverkehrsgesetz aus: "Ordnungswidrig handelt,
wer in der Probezeit (d.h. Fahrerlaubnis auf Probe) oder vor
Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im
Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt
antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht."
Das Polizeirevier Weißwasser wurde verständigt und übernahm die
weitere Bearbeitung der Ordnungswidrigkeit.
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Michael Engler
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Datum: 27.04.2017 - 11:19 Uhr
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