Gestohlener Personalausweis bringtÄrger bei der Bundespolizei
(ots) - Der Personalausweis ist nicht mehr aufzufinden.
Gestohlen oder verloren? Auf jeden Fall muss kurzfristig ein Neuer
her. Schließlich wird dieser für die Reise ins benachbarte Ausland
benötigt. Auch Behörden oder Banken fordern die Vorlage eines
Ausweises, bevor sie tätig werden. Da liegt es nahe, den
Personalausweis bei der nächsten Polizeidienststelle, als gestohlen
zu melden. Wird der Ausweis missbräuchlich genutzt, steht Ärger ins
Haus. Dann wird der "Perso" wieder gefunden. Doch nicht gestohlen! So
erging es auch einem 24-Jährigen aus dem Kreis Heinsberg. Bei der
Kontrolle durch die Bundespolizei legte er eben diesen "gestohlenen
Personalausweis" vor. Bei der Überprüfung des Dokuments merkten die
Beamten schnell, dass der Ausweis zur "Fahndung" ausgeschrieben war.
Natürlich hatte das Lichtbild auch nach 5 Jahren noch Ähnlichkeiten
mit dem 24-Jährigen. Trotzdem muss jetzt erst einmal die Identität
zweifelsfrei geklärt werden, schon alleine im Interesse der Person,
auf den der Personalausweis tatsächlich ausgestellt wurde. Da kann es
natürlich auch einmal ein paar Minuten dauern, bis die Weiterreise
gestattet wird. Der junge Mann äußerte Verständnis für die
Verzögerung. Er war sich über die Konsequenzen nicht im Klaren. In
diesem Fall verzichteten die Bundespolizisten auf eine Sicherstellung
des Personalausweises. Auch handelt es sich um eine
Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesmeldegesetz. Die Bundespolizei
weist darauf hin. Zeigen Sie das Wiederauffinden entwendeter
Gegenstände an. Sie ersparen sich Zeit und Ärger.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Aachen
PHK Christof Irrgang
Telefon: +49 (0)241 56837 0
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Datum: 28.04.2017 - 14:02 Uhr
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