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Neue Feuerwehrorganisationsverordnung tritt in Kraft/Innenminister Caffier: Gutes Werkzeug für eine erfolgreiche Brandschutzbedarfsplanung

ID: 1649006

(ots) -
Heute tritt nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt
Mecklenburg-Vorpommern die neue Feuerwehrorganisationsverordnung
(FwOV M-V) in Kraft. Mit der Neufassung gibt das Ministerium für
Inneres und Europa den Gemeinden im Land ein Werkzeug für ihre
Brandschutzbedarfsplanung an die Hand.

Mit Inkrafttreten des geänderten Brandschutz- und
Hilfeleistungsgesetzes M-V zum 31. Dezember 2015 sind alle Gemeinden
verpflichtet, eine Brandschutzbedarfsplanung in Abstimmung mit ihren
Nachbargemeinden, den Ämtern und den Landkreisen aufzustellen. Neben
einer Bestandsaufnahme zu den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen
(u.a. zur Verfügung stehende Technik, Zahl der Mitglieder in der
Feuerwehr) und einer Gefahren- und Risikoanalyse ist die Definition
von Schutzzielen Teil dieser Brandschutzbedarfsplanung.

Innenminister Lorenz Caffier: "Wir haben die Verordnung in enger
Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband, dem
Städte- und Gemeindetag sowie dem Landkreistag erarbeitet und auch
Änderungsvorschläge aufgenommen. Alle Städte und Gemeinden haben nun
zwei Jahre Zeit, ihre Feuerwehr risiko- und bedarfsgerecht, aber auch
transparent und vorrausschauend für die Zukunft zu bemessen."

Ergänzend zur Feuerwehrorganisationsverordnung wird das
Innenministerium noch eine Verwaltungsvorschrift zur Erstellung von
Brandschutzbedarfsplänen erlassen, deren Inhalt den Kommunen bereits
vor einiger Zeit in einer "Orientierungshilfe" bekannt gemacht wurde.
Mit der Feuerwehrorganisationsverordnung und der geplanten
Verwaltungsvorschrift haben die Kommunen einen roten Faden, an dem
entlang sie landeseinheitlich ihre Feuerwehrbedarfspläne aufstellen
können.

Die Brandschutzbedarfsplanung bietet eine umfassende und
begründete Darstellung zur vorausschauenden Ermittlung des für die




Aufgabenerfüllung notwendigen Bedarfes an Personal, Fahrzeugen,
Geräten und Gebäuden der Feuerwehren einer Kommune. Durch die
gemeindeübergreifende, flächendeckende Festlegung von Schutzzielen
wird insbesondere die Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit
benachbarter Gemeinden im Sinne der interkommunalen Zusammenarbeit
ermöglicht. Auf der Grundlage gleichlautender Schutzziele können
Aufgaben Synergien ausnutzend risiko- und sachgerecht gemeinsam
erfüllt werden. Durch die vorgesehene Abstimmung zwischen
benachbarten Gemeinden in Form der Befassung durch die
Gemeindevertretungen der Nachbargemeinden wird auch diesen ein
Überblick verschafft und der Weg zur Zusammenarbeit erleichtert.




Rückfragen zur Geschäftszeit bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 29.04.2017 - 10:00 Uhr
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