Pressebericht des Polizeikommissariats Oberharz vom 30.04.2017
(ots) -
Wechselfallenschwindel / Zeugenaufruf
Bereits am Freitag, 28.04.2017, gegen 12:00 Uhr, wurde den
Beamtinnen und Beamten des Polizeikommissariats Oberharz ein sog.
Wechselfallenschwindel angezeigt. Hier hatte zuvor ein männlicher
Kunde bei einem Einkaufsmarkt in der Goslarschen Straße in
Clausthal-Zellerfeld bei einem Kassierer Geld wechseln wollen. Durch
geschicktes Ablenken und Verwirren des Kassenpersonals gelang es dem
Täter schließlich, einen höheren Geldbetrag zu erlangen. Der Schaden
beläuft sich auf über 300 Euro. Der männliche Täter konnte wie folgt
beschrieben werden:
- südosteuropäisches Aussehen, kurz über 30 Jahre alt, 160 cm
groß, Frisur: Haarkranz (Glatze) mit dunklen und "gekräuselten
Haare" an den Seiten.
Die Polizei Oberharz bittet Personen, die Hinweise zu dem Täter
geben können, sich unter der Telefonnummer 05323-941100 bei der
Polizei zu melden.
Person belästigt andere Fahrgäste im Linienbus
Am Freitag, 28.04.2017, gegen 17:30 Uhr, belästigte ein
34-jähriger, alkoholisierter Mann aus Clausthal-Zellerfeld andere
Fahrgäste bei der Busfahrt von Goslar in Richtung Oberharz, weil
dieser im Linienbus Alkohol konsumierte und rauchte. Der Busfahrer
stoppte daraufhin den Bus in Höhe Auerhahn und forderte den Mann nach
kurzem Gespräch auf, den Bus zu verlassen. Dieser Aufforderung kam
der weiter aggressiv auftretende Mann nicht nach. Der Busfahrer
alarmierte daraufhin die Polizei. Die eingesetzten Beamten des
Polizeikommissariats Oberharz wurden bei der anschließenden
Sachverhaltsaufnahme vor Ort durch den polizeilich mehrfach in
Erscheinung getretenen Mann beleidigt und auch mit dem Tode bedroht.
Dieser wurde daraufhin zur Ausnüchterung in Handfesseln dem
Polizeigewahrsam zugeführt, da mit weiteren Straftaten ausgehend
dieses Menschen zu rechnen war. Gegen den Beschuldigten wurden
entsprechende Strafverfahren eingeleitet.
Verkehrsunfallflucht in Altenau / Zeugenaufruf
Am Freitag, 28.04.2017, wurde gegenüber den Beamtinnen und Beamten
des Polizeikommissariats Oberharz eine Verkehrsunfallflucht in
Altenau angezeigt. Hier hatte der Anzeigenerstatter gegen 13:30 Uhr
seinen schwarzen Pkw Peugeot 206 ordnungsgemäß auf dem Parkplatz der
Saunalandschaft im Karl-Reinecke-Weg in Altenau abgestellt. Als er
nach fünf Stunden zu seinem Pkw zurückkehrte, stellte der
Fahrzeughalter frische Beschädigungen an seinem Fahrzeug mit einer
geschätzten Schadenshöhe von 700 Euro fest. Diese Beschädigungen
wurden vermutlich durch einen Ausparkvorgang eines anderen
Pkw-Führers verursacht. Dieser entfernte sich dann allerdings vom
Unfallort, ohne seinen Pflichten als Unfallbeteiligter nachzukommen.
Ein Ermittlungsverfahren wegen "Unerlaubten Entfernens vom Unfallort"
wurde eingeleitet. Die Polizei Oberharz bittet Personen, die
entsprechende Beobachtungen gemacht haben, sich unter der
Telefonnummer 05323-941100 zu melden.
Aufgeklärte Verkehrsunfallflucht in Clausthal-Zellerfeld
Am Samstag, 29.04.2017, gegen 10:10 Uhr, kommt es auf der
Adolph-Roemer-Straße in Clausthal-Zellerfeld zu einem Verkehrsunfall.
Hier beschädigt eine 34-jährige Fahrzeugführerin mit ihrem Pkw VW
beim Vorbeifahren den Spiegel eines ordnungsgemäß am Fahrbahnrand
geparkten Pkw Daimler. Hierdurch entstand an dem Daimler ein Schaden
von ca. 150 Euro. Die Verursacherin kümmert sich aber nicht weiter um
den Vorgang, sondern setzt ihre Fahrt unvermittelt vor, ohne sich um
eine Schadensregulierung zu bemühen. In dem parkenden und
beschädigten Pkw Daimler sitzt der Fahrzeugberechtigte, der sich
sofort nach dem Unfall das Kennzeichen der flüchtenden
Unfallverursacherin notiert. Die Unfallverursacherin wurde daraufhin
durch Beamte der Polizeikommissariats Oberharz aufgesucht. Diese
räumte den ihr vorgehaltenen Sachverhalt ein. Ein Strafverfahren
wegen "Unerlaubten Entfernens vom Unfallort" wurde eingeleitet.
In diesem Zusammenhang erinnern wir die Verkehrsteilnehmer
nochmals an ihre Pflichten nach einem Verkehrsunfall. Kontaktieren
Sie im Zweifelsfall immer ihre Polizei.
Zum Thema "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" und die "korrekte"
Verhaltensweise nach einem Verkehrsunfall gibt es aktuell eine
gemeinsame Kampagne der Landesverkehrswacht Niedersachsen e.V. und
des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Samstag, 29.04.2017, gegen 19:00 Uhr, wurde durch Beamte des
Polizeikommissariats Oberharz in Clausthal-Zellerfeld in der
Zehntnerstraße ein Kleinkraftrad kontrolliert. Während der Kontrolle
stellten die Beamten dann fest, dass der 26-jährige Fahrzeugführer
nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis war. Gegen den
Mann wurde ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die
Weiterfahrt wurde vor Ort untersagt.
i.A. POK Schulze
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Polizeikommissariat Oberharz
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von FR., 28.04.2017, 12:00 Uhr bis SO., 30.04.2017, 12:00 Uhr">
Datum: 30.04.2017 - 12:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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