170503-4-LEV Wiederholter Einbruch in Warenhaus - Zeugensuche
(ots) - Nachdem in ein Warenhaus in Leverkusen-Wiesdorf
bereits im Februar durch Unbekannte eingebrochen worden war,
verschafften sich am Mittwochmorgen (3. Mai) erneut Einbrecher
Zutritt in das Gebäude. Die Tatverdächtigen erbeuteten Schmuck in
bislang unbekannter Höhe. Gegen drei Uhr meldete ein Zeuge (18) über
den Notruf "110" zwei verdächtige Personen, die eine Scheibe an dem
Geschäft auf dem Wiesdorfer Platz eingeschlagen hatten. "Als die zwei
Männer durch das Loch krabbelten, alarmierte ich die Polizei",
schilderte der 18-Jährige bei der Anzeigenaufnahme. Wie bei der Tat
im Februar zerstörten die Verdächtigen mehrere Vitrinen in der
Schmuckabteilung und traten mit ihrer Beute den Rückweg durch die
beschädigte Nebeneingangstür an. Im Anschluss flüchtete das Duo in
unbekannte Richtung.
Der Zeuge beschreibt die Männer als schlank. Beide waren dunkel
gekleidet. Einer der Einbrecher trug eine weiße Baseballkappe und
helle Handschuhe.
Die Polizei Köln fragt: Wer hat die beiden Unbekannten zum
Tatzeitpunkt gesehen und kann Angaben zu deren Identität und
Aufenthaltsort machen. Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 25
unter der Rufnummer 0221/229-0 oder per E-Mail an
poststelle.koeln(at)polizei.nrw.de entgegen. (st)
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de
www.koeln.polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei Köln, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.05.2017 - 14:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1651343
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-K
Stadt:
Köln
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 170503-4-LEV Wiederholter Einbruch in Warenhaus - Zeugensuche"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei K (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).